Jugendschützer: Lücken beim Jugendschutz im anonymen Internet

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, man habe aber in der Gesellschaft Probleme, den Jugendschutz im häufig anonymen Internet durchzusetzen, hieß es bei der "Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz" zu Konsequenzen aus dem Amoklauf von Emsdetten.

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Von
  • Jürgen Kuri

In der Diskussion um Konsequenzen aus dem Amoklauf von Emsdetten hat der Jugendschutz-Experte Sebastian Gutknecht mehr Aufklärung im Kampf gegen Straftaten im Internet angemahnt. Das Netz sei kein rechtsfreier Raum, sagte Gutknecht von der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NRW (Köln) in einem dpa-Gespräch. "Wir haben in der Gesellschaft Probleme, den Jugendschutz im häufig anonymen Internet durchzusetzen. Da gibt es Sicherheitslücken." Das "komplexe" Rechtssystem sei leider kaum bekannt. Dies müsse sich ändern, da es vielfach auf Hinweise von Bürgern baue.

Das mangelnde Wissen über rechtliche Regeln führe zu einer weit verbreiteten Unsicherheit gegenüber dem Medium, sagte er weiter. Rechtlich seien Einträge in Foren oder Chats genauso zu werten wie eine Rede oder ein Brief auf Papier. Wer also im Internet Menschen beleidige oder eine den öffentlichen Frieden störende Straftat ankündige, könne belangt werden. Betreiber von Internetforen dürften nicht einfach nur zuschauen, was auf ihrer Seite passiere. Hinweisen von Nutzern auf rechtswidriges Verhalten müssten sie sofort nachgehen. Von Gerichten ist allerdings nach Gutknechts Worten derzeit noch nicht genau geklärt, wie oft ein Betreiber sein Portal kontrollieren muss – ob jeden Tag oder nur ab und zu.

Der Jugendschutz im Internet, der etwa Gewaltverherrlichung unterbinden soll, ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von 2003 geregelt. Bereits nach dem Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 hatte es heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern etwa durch Computerspiele und Internetseiten gegeben. Damals hatte dies mit dazu geführt, das Jugendmedienschutzrecht zu verschärfen: Am 1. April 2003 traten die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,   JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag,   JMStV) in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mithilfe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Regeln.

Siehe zu dem Thema auch:

(jk)