BKA und Bundespolizei: Polizeifusion abgeblasen

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will zwar eine engere Verflechtung der beiden Polizeibehörden, aber keine Zusammenlegung. Eine Zusammenarbeit soll vor allem auf "informationstechnischem Gebiet" durchgesetzt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will das Bundeskrimininalamt (BKA) und die Bundespolizei nicht fusionieren. Damit folgt er nicht den Empfehlungen der Werthebachkomission, die die Arbeit der Sonderpolizeien des Bundes bewertet hatte und eine Zusammenlegung befürwortete. Friederich sprach sich aber anläßlich des Festaktes zum 60-jährigen Bestehen der Bundespolizei in Berlin für eine engere Verflechtung der beiden Behörden aus.

Ähnlich wie das Bundeskriminalamt kann die Bundespolizei ihren 60. Geburtstag feiern: Am 16. März 1951 trat das Gesetz über die Einrichtung des Bundesgrenzschutzes in Kraft. Fünf Jahre vor Einrichtung der Bundeswehr wurde dieser Grenzschutz zunächst in militärischer Form organisiert, entwickelte sich im Laufe der Jahre aber zu einer Polizei, die über milititärische Einsatzeinheiten wie die GSG 9 verfügt. Durch die Wiedervereinigung und das Schengener Abkommen veränderte sich die Rolle der Schutzruppe grundlegend, entsprechend wurde sie 2005 in Bundespolizei umbenannt. Heute ist die Bundespolizei im Inland zum Beispiel als Bahnpolizei tätig und für die Sicherheit von Flughäfen zuständig. Im letzten Jahr konnte sie nach Angaben ihres Präsidenten Matthias Seegr 17.800 illegale Einreisen verhindern und 700 Schleuser festnehmen. 68.000 gesuchte Personen wurden von ihr überwiegend auf Flughäfen ermittelt, dazu stellte sie 7500 Fälle von Urkundenfälschung fest.

Auf dem Festakt zum Geburtstag der Bundespolizei erklärte Hans-Peter Friedrich im Beisein von Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Bundespolizei und Bundeskriminalamt bleiben zwei Säulen der Polizei des Bundes." Allerdings solle die Zusammenarbeit beider Polizeien verbessert werden. Die Pläne der Werthebach-Kommission sahen eine veränderte Aufgabenaufteilung und Umstrukturierung der Polizeien unter einer einheitlichen Leitung vor. Dabei sollte das BKA weg von einer Forschungs- und Spezialermittlungsbehörde zu einer Kriminalpolizei des Bundes ausgebaut werden, die für alle Fälle der Kriminalität von besonderer Bedeutung zuständig werden sollte. Umgekehrt sollte sich die Bundespolizei auf bahnpolizeiliche Aufgaben und die deutsche Luft- und Flughafensicherheit konzentrieren. Die nun von Friedrich angekündigte enge Zusammenarbeit beider Säulen soll vor allem auf informationstechnischem Gebiet durchgesetzt werden.

Wie Friedrich würdigte Bundeskanzlerin Merkel die Leistung der Bundespolizei für die deutsche Sicherheit. Bezogen auf die Zuständigkeit dieser Polizei für die Luftsicherheit mahnte Merkel an, dass hier offene Fragen geklärt werden müssen. Im Jahre 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärt, dass zum Schutz vor terroristischen Angriffen den Abschuss von Flugzeugen gestatten sollte. Merkel warnte ferner davor, dringende Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämfung weiter auf die lange Bank zu schieben. Als Beispielen nannte sie die Vorratsdatenspeicherung und den Kampf gegen die Kinderpornografie. Hier müssten schnellstens Lösungen gefunden werden. (jk)