Geistiges Eigentum: WIPO diskutiert Haftung von Onlinediensten

Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) debattiert in dieser Woche über mögliche neue Haftungsstandards, nach denen die Betreiber von Online-Plattformen für markenrechtliche Verstöße ihrer Nutzer einstehen sollen.

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Von
  • Monika Ermert

Der Markenrechtsausschuss der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) diskutiert in dieser Woche in Genf über eine mögliche Ausweitung der Haftungsregeln für Anbieter "neuer" Plattformen und Dienste im Netz. Ziel sind neue Haftungsstandards, die insbesondere für die Betreiber von Suchmaschinen, virtuellen Welten, sozialen Netzwerken und Auktionsseiten gelten sollen. Der WIPO geht es nach eigenen Angaben darum, die Rolle dieser Anbieter bei Markenrechtsverletzungen durch deren Kunden zu überprüfen. Man wisse, dass man mit dem Thema ein heißes Eisen anfasse, sagten WIPO-Vertreter am Montag zum Auftakt der Tagung in Genf.

Experten der WIPO raten, auf eine indirekte Haftung der Plattformbetreiber abzuzielen. Diese sollten wie bisher die Zugangsanbieter als "Störer" in die Haftung genommen werden, heißt es in einer Analyse (PDF Dokument). Darin machen die Experten "Lücken" in den "Gemeinsamen Empfehlung" der WIPO und des Pariser Verbands zum Schutz des gewerblichen Eigentums aus.

Gerichte in verschiedenen Ländern haben laut WIPO die Haftung von Auktionsplattformen fast grundsätzlich verneint. Um die Nutzung von geschützten Begriffen für Werbebuchungen bei Google wird überdies derzeit vor US-Gerichten gestritten. Weitere knifflige Rechtsfragen wirft dem WIPO-Papier zufolge der Gebrauch von Marken in virtuellen Welten und sozialen Netzwerken auf. Umstritten ist hier etwa, ob man bei Nutzerinhalten überhaupt von einem kommerziellen Gebrauch sprechen könne. Auch die Haftbarkeit von Plattformen wie Twitter sei noch nicht richtig von den Gerichten durchgeprüft.

Was grundsätzlich als kommerzielle Nutzung betrachtet wird, ist in der Empfehlung allerdings nicht abschließend festgestellt, schreibt die WIPO selbst. Die jetzt unter die Lupe genommenen neuen Dienste könnten durchaus einen kommerziellen Effekt entfalten. Wenn ein Nutzer bewusst eine geschützte Marke für sich einsetze, um von deren gutem Ruf zu profitieren, könne sich dies bereits kommerziell auswirken, heißt es im WIPO-Papier, "und sei es auch nur, weil der kommerzielle Wert des Kennzeichens für den Rechteinhaber vermindert wird".

Offen ist, ob am Ende der Debatte in Genf neue Regeln für Plattformbetreiber in eine Neufassung der "Gemeinsamen Empfehlung“ gegossen werden oder ob eine reine WIPO-Empfehlung daraus wird. Eine gemeinsame Erklärung ist zwar nicht verbindlich, durch die Unterstützung der beiden höchsten internationalen Gremien im Bereich des Geistigen Eigentums hätte sie aber internationales Gewicht. (vbr)