Datenschützer mahnen Vorab-Einspruchsfrist für Microsofts Panoramadienst an

Im Einklang mit dem Datenschutzkodex für Geodienste will Microsoft nur im Nachhinein Einsprüche gegen Abbildungen in Bing Maps Streetside zulassen. Die Datenschützer drohen mit Verbot.

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Von
  • Peter König

Am Dienstag hatte Microsoft angekündigt, bald mit Aufnahmefahrten für seinen Panoramadienst Bing Maps Streetside in Deutschland beginnen zu wollen. Jetzt melden sich die Datenschützer: In einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) heißt es, man halte die Veröffentlichung der dabei fotografierten Bilder von Häusern nur für zulässig, sofern den Betroffenen vorab die Möglichkeit eingeräumt werde, innerhalb einer angemessenen Frist Widerspruch einzulegen. Einen Vorab-Widerspruch sehen die Pläne von Microsoft zur Zeit nicht vor. Die Firma orientiert sich am Datenschutzkodex für Geodatendienste, den der Branchenverband Bitkom ausgearbeitet hat und zu dessen Unterzeichnern Microsoft zählt.

Laut Mitteilung des BayLDA ist das Amt allerdings schon vor einem Jahr von Microsoft über Pläne informiert worden, Panoramaansichten von öffentlichen Plätzen und Straßen aufzunehmen und im Internet zu veröffentlichen. Man habe seinerzeit über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gesprochen. "Es bestand Einigkeit darüber, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben müssen, vor Veröffentlichung der Panoramabilder im Internet Widerspruch mit der Folge einzulegen, dass die entsprechenden Bilder nicht veröffentlicht, sondern unkenntlich gemacht (verpixelt) werden." Nach Worten des BayLDA-Chefs Thomas Kranig will die Behörde die Veröffentlichung der Streetside-Bilder aus diesem Grunde schlicht untersagen. Das Amt ist deutschlandweit für diese Entscheidung zuständig, weil Microsofts deutscher Firmensitz in Bayern liegt.

Schon am Dienstag hatte Microsofts Pressesprecher Thomas Baumgärtner gegenüber heise online erklärt, das Unternehmen halte den geplanten Umgang mit Bürgereinsprüchen für die beste Lösung. Demnach soll zugleich mit den Straßenansichten eine Beschwerde-Funktion online gehen, auf welcher man unerwünschte Darstellungen grafisch kennzeichnen kann. Online-Einsprüche mit den enthaltenen unmittelbaren Bildbezügen sollen dann ebenso wie die in kleinerer Zahl erwarteten Offline-Einsprüche binnen 48 Stunden berücksichtigt werden. Bei Vorab-Einsprüchen hätte man stattdessen erst eine Datenbank mit den EInsprüchen und den Adressen der Protestler aufbauen müssen, was dem Datenschutz wiederum einen Bärendienst erweisen könnte.

Auf eine erneute Anfrage antwortete Baumgärtner, jetzt seien offenbar weitere Gespräche angezeigt, um die unterschiedlichen Positionen doch noch in EInklang zu bringen. Allerdings bringe ja der monatelang erarbeitete Datenschutzkodex aus seiner Sicht genau die Rechtssicherheit, welche die Münchner Kritik jetzt infrage stelle. Von der Möglichkeit, Microsoft könnte seine Planungen daraufhin umstellen, wollte er nichts wissen. Im Übrigen werde ja kein Material ins Web gelangen, in dem nicht ohnehin schon Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht worden wären. Es gehe also allenfalls darum, dass Hausfassaden zwei Tage lang gegen den Willen der Bewohner sichtbar sein könnten, und darüber, ob die Darstellung dieser Fassaden gegen Urheber- oder Bürgerrchte verstoße, gebe es durchaus unterschiedliche Gerichtsurteile. Microsoft sei überzeugt, man tue in Sachen Datenschutz bereits weit mehr, als das Gesetz verlangt. (pek)