EU: 70 Jahre Urheberrechtsfrist für Musik?

In der EU soll die Frist, nach der das Copyright auf Tonaufnahmen erlischt, auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung ausgedehnt werden. Davon profitiert vor allem die Musikindustrie.

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Von
  • Falk Lüke

Nachdem Dänemark Ende Februar seinen Widerstand gegen eine Verlängerung des Copyrights für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre aufgegeben hat, wird diese nun wohl am kommenden Dienstag im Justizausschuss des Europäischen Parlaments und dann im Mai im Plenum verhandelt, berichtet Bernt Hugenholtz im Blog des Fachverlags Wolters Klüwer.

Derzeit gilt in der EU, dass das Copyright auf Tonaufnahmen 50 Jahre nach der Aufnahme beziehungsweise 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung oder der ersten Aufführung eines Werks erlischt. Im Unterschied dazu gilt etwa für literarische Werke in der Regel, dass das Copyright 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.

Noch im März hatten die Parlamentarier deutlich gemacht, dass sie eine Verlängerung der Copyrightfristen auf Tonträger um weitere 25 Jahre auf 95 Jahre ablehnen würden. Vorgeschlagen war stattdessen eine Ausdehnung der First um 20 auf 70 Jahre. Bislang hatte eine Sperrminderheit bestehend vor allem aus skandinavischen und osteuropäischen Ländern die Verlängerungsbestrebungen im europäischen Rat blockiert, aus der sich die Dänen nun verabschiedeten.

Dass von dieser Reform nicht die Urheber selbst profitieren, ist offensichtlich: Die wenigsten von ihnen dürften 70 Jahre nach einer Aufnahme noch unter den Lebenden sein – beispielsweise die Aufnahmen des 1944 verstorbenen berühmten Jazzmusikers Glenn Miller aus dem Jahr 1941 wären danach immer noch geschützt. Andererseits würden bald etwa Aufnahmen der Beatles und der Rolling Stones aus den 60er-Jahren aus dem Copyright herausfallen, wenn die Frist nicht verlängert wird. Hauptnutznießer einer entsprechenden Novelle wäre die Musikindustrie, die in den vergangenen Jahren immer wieder über Einbußen in ihren Geschäftsfeldern klagte. (jk)