Kommission für Jugendmedienschutz rügt 32 Verstöße im TV und im Internet

Eine Mutter schreit vor laufender Kamera ihr Kind an und schlägt zu. Diese Szene aus der RTL-Sendung "Super Nanny" verstößt für Jugendschützer gegen die Menschenwürde. Auch noch in 31 anderen Fällen wurden Rügen an Sender und Internetanbieter verteilt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 95 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Jugendschützer haben im ersten Quartal 2011 insgesamt 32 Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen bei Rundfunksendern und im Internet gerügt. So sei bei der RTL-Sendung Die Super Nanny ein Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt worden, berichtete die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). In mehreren weiteren Fällen sind von TV-Sendern Beiträge mit jugendgefährdeten Inhalten, die erst nachts laufen dürfen, zu früh ausgestrahlt worden.

Bei Internetanbietern bemängelte die Kommission unter anderem Pornografie, die Verherrlichung des Nationalsozialismus, für Kinder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (die gegen den geltenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag verstoßen) und unzulässige Werbung. Die Kommission meint dazu, dass die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten in der Regel ungleich höher als die von Fernsehsendungen zu bewerten sei. Angaben über die Anbieter macht die KJM in diesen Fällen aber nicht: "Weil Angebote im Netz außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien anonymisiert."

In der Super Nanny-Folge habe eine Mutter ihre fünfjährige Tochter angeschrien, bedroht und schließlich geschlagen, ohne dass das Kamerateam eingeschritten sei, kritisierte die KJM. Die Szenen seien insgesamt dreimal gezeigt worden, auch in einer Ankündigung der Sendung. "Das Kind wird in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt und zum Objekt der Zurschaustellung degradiert", kritisieren die Jugendschützer die Darstellung.

Die Sendung wurde am 5. Mai 2010 ausgestrahlt, nun aber erst von der KJM bemängelt. Laut RTL haben zwei Landesmedienanstalten Bußgelder wegen der Super Nanny-Darstellung verhängt. Der Sender befinde sich im Dialog mit den Medienkontrolleuren, sagte RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer. "Da wir die Beanstandung der fraglichen Folge nicht nachvollziehen können und für unangemessen halten, haben wir gegen die Bescheide selbst Rechtsmittel eingelegt."

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) habe bei der nachträglichen Prüfung der fraglichen Folge keinen Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt, zudem habe die Staatsanwaltschaft nichts Strafbares entdeckt, meinte Eickmeyer. Künftig würden nun alle Sendungen von "Die Super Nanny" vor Ausstrahlung der FSF vorgelegt.

Bei zwei von Kabel eins und Tele 5 ausgestrahlten Spielfilmen bemängelte die KJM ferner, dass diese erst ab 18 Jahren freigegebenen Streifen vor 23.00 Uhr liefen. Der Teleshoppingsender Jamba TV erhielt eine Rüge, weil er am frühen Morgen Werbespots für Erotik-Dienste ausstrahlte. (mit Material von dpa) / (jk)