Mit dem Bundestrojaner gegen mutmaßliche Terrorplaner

Das Bundeskriminalamt hat einem Bericht zufolge den Hauptverdächtigen der "Düsseldorfer Zelle" mit einer Online-Durchsuchung ausgespäht. Zuvor hatte die Regierung erklärt, dass die Polizeibehörde von dem Instrument "Gebrauch macht".

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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einem Bericht zufolge den Hauptverdächtigen der "Düsseldorfer Zelle", die hierzulande Anschläge geplant haben soll, mit einer heimlichen Online-Durchsuchung ausgespäht. Im Zuge der Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Drahtzieher eines potenziellen Terrorangriffs haben die Strafverfolger nach Informationen des Spiegel einen Bundestrojaner zum verdeckten Zugriff auf seinem Rechner und zur Telekommunikationsüberwachung installiert. Der Festnahme der Dreiergruppe ging demnach offenbar voraus, dass die Ermittler mithörten, wie die Festgenommenen Vorbereitungen für einen Test einer Bombenexplosion besprachen.

BKA-Präsident Jörg Ziercke berichtete am heutigen Samstag laut Agenturmeldungen, dass die Beteiligten im Internet nach elektronischen Bauteilen sowie "Bombenkochbüchern" in Form von Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen gesucht hätten. Sie sollen zudem versucht haben, sich Wasserstoffperoxid, Aceton und weitere Materialien zu beschaffen. Zwei der Männer hätten probiert, aus Grillanzündern Hexamin zu gewinnen, um damit einen Bombenzünder herzustellen. Fertiger Sprengstoff sei nicht sichergestellt worden, wohl aber ein Behältnis, in dem möglicherweise Sprengstoff aufbewahrt wurde.

In abgehörten Gesprächen haben die drei den Bombenanschlag in Marrakesch am Donnerstag "freudig begrüßt", sagte Ziercke. Bei dem Attentat in Marokko waren 16 Menschen getötet worden. "Marrakesch hätte ein stimulierendes Ereignis sein können", meinte der BKA-Chef. Auch deshalb hätten sich die Fahnder zu einer schnellen Festnahme entschlossen, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen gewesen seien. Anführer der Gruppe soll der 29-jährige marokkanischstämmige Abdeladim K. gewesen sein. Bei den anderen Festgenommenen handle es sich um den 31-jährigen Deutsch-Marokkaner Jamil S. und den 19-jährigen Deutsch-Iraner Amid C., der noch aufs Gymnasium ging. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie eine Splitterbombe in einer größeren Menschenmenge zur Explosion bringen wollten.

Die Bundesregierung erklärte zuvor in der jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko, dass das BKA gemäß seiner gesetzlichen Befugnis die für einen Eingriff in informationstechnische System erforderlichen "und den rechtlichen Voraussetzungen genügenden Einsatzmittel" entwickelt habe. Von der sogenannten Remote Forensic Software mache die Behörde auch mittlerweile Gebrauch. Voriges Jahr hatte das Bundesinnenministerium noch verkündet, dass das BKA bis dahin von seiner umstrittenen Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Wie oft der Bundestrojaner bislang zum Einsatz gekommen ist, verrät die Bundesregierung nicht. Sie räumt dafür ein, dass die gleiche Software, die für den verdeckten Zugriff etwa auf Festplatten verwendet wird, auch bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung genutzt wird. Damit können Internet-Telefonate vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung abgehört werden. Der Antwort nach unterscheide sich der Einsatz in beiden Fällen aber trotz der gleichen Technik "maßgeblich in ihren Funktionalitäten". Kritiker der Maßnahme etwa in der FDP-Bundestagsfraktion fürchten dagegen, dass bei der Quellen-TKÜ unzulässigerweise regelmäßig auch Informationen erfasst werden, die noch nicht oder nicht mehr Gegenstand laufender Telekommunikation sind.

In dem Schreiben des Innenministeriums heißt es weiter, dass die Ausfuhr von Spähsoftware deutscher Hersteller zum Eindringen in fremde Rechnersysteme "grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht" unterliege. Sie sei nur ausfuhrgenehmigungspflichtig, wenn sie der Kontrolle von Gütern mit "doppeltem Verwendungszweck" oder für rein militärische Verwendung unterliege. Der Verkauf entsprechender Technik etwa nach Ägypten stelle "allein noch keine Straftat dar". Eine statistische Auswertung entsprechender bereits getätigter und genehmigter Ausfuhren sei aufgrund "der bestehenden Datenbankstrukturen" nicht möglich. Eine Forderung zur weltweiten Ächtung von Spionagesoftware für private Rechner ist der Regierung nach eigenen Angaben "im Einzelnen nicht bekannt". (jk)