Google muss sich auch nach Berufung belgischen Zeitungsverlagen beugen

Ein belgisches Berufungsgericht hat eine Entscheidung aus dem Jahr 2007 zugunsten des Verlegerverbands Copiepresse bestätigt, laut der Google ohne Genehmigung keine Ausschnitte von Meldungen im Internet verwerten darf.

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Der US-Internetdienstleister Google darf weiterhin in Belgien keine Ausschnitte aus Presseprodukten der im Verband Copiepresse organisierten Verlage ohne Genehmigung auf seiner Nachrichtenübersicht veröffentlichen. Das entschied vergangene Woche ein Berufungsgericht in Brüssel, das damit das Urteil der Vorinstanz aus dem Jahr 2007 aufrechterhielt. Für jeden Tag, an dem Google gegen diese Auflage verstößt, müsste das Unternehmen 25.000 Euro Strafe zahlen. Derzeit steht laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg noch ein weiterer Rechtsstreit zwischen den belgischen Verlagen und Google aus, in dem es um eine Forderung von 49,1 Millionen Euro Schadenersatz vom Internetdienstleister geht.

Copiepresse hatte im Namen der dort organisierten französisch- und deutschsprachigen Zeitungen geklagt, weil Google mit dem von ihnen produzierten Inhalten Umsatz generiere. Dafür sollten die Verlage bezahlt werden. Google wiederum meint, sein Dienst Google News entspreche voll den Anforderungen der Urheberrechtsgesetze. Der Internetdienstleister geht davon aus, dass der kurze Anriss von Meldungen mit Verlinkung auf die Quelle nicht nur legal sei, sondern darüber hinaus den Zeitungen auch noch Leser zuführe. Google hat nun noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim höchten belgischen Gericht Cour de Cassation Einspruch einzulegen. (anw)