Grüne legen Entwurf für Anti-Spam-Gesetz vor

Ein von der Bundestagsfraktion der Grünen vorgelegter Gesetzentwurf erklärt das Versenden von manchem Spam zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro bestraft wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 101 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Mit einem neuen Gesetz, dessen Entwurf (PDF-Datei) sie gestern vorlegten, wollen die Grünen nationalen Spam-Versendern das Leben erschweren. Es erklärt bestimmte Arten von Spam zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft wird. Die Verfolgung der Verstöße und das Verhängen der Bußgelder soll die Bundesnetzagentur übernehmen, die sich bereits um die Deregulierung des Telekommunikationsmarktes, die Netze der Gas- und Stromversorger, die digitale Signatur, die Rufnummernvergabe und Schienennetze kümmert.

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Teledienstgesetzes (TDG) vor. Dort soll eine weitere Vorschrift in Paragraf 7 das Verschleiern des Mail-Absenders sowie des kommerziellen Inhalts der Mail im Betreff untersagen. Das Versenden von Spam mit korrektem Absender und Betreff stellt der Gesetzentwurf nicht unter Strafe. Eva Bell, Referentin der Grünen für Verbraucherpolitik, sieht ihn als ersten Schritt: "Wenn das nicht reicht, muss man nachbessern."

Ein deutsches Gesetz sei die Voraussetzung für eine europäische Regelung, meinen die Grünen: "Erst wenn die Bundesregierung vor der eigenen Haustür gekehrt hat, wird sie die erforderliche grenzüberschreitende Herangehensweise glaubwürdig begründen können." (ck)