Bundesregierung beschließt Atomausstieg bis 2022

Das Kabinett hat am Montag den Ausstieg aus der Atomkraft auf den Weg gebracht. Bis 2022 sollen alle AKW abgeschaltet werden. Zudem wurden mehrere Gesetze verabschiedet, mit denen der Netzausbau vorangetrieben werden soll.

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  • dpa

Als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat die Bundesregierung das Aus für acht Kernkraftwerke beschlossen. Außerdem soll Deutschland bis 2022 aus der Atomenergie stufenweise aussteigen. In einer Sondersitzung votierten die Regierungsmitglieder für eine Neufassung des Atomgesetzes.

Zudem wurden mehrere Gesetze verabschiedet, mit denen der Netzausbau vorangetrieben und bis 2020 ein Ökostromanteil von 35 Prozent erreicht werden soll. Die Fördermittel für energiesparende Gebäudesanierungen hob das Kabinett auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ab 2012 an. Damit kann das Vorhaben in Bundestag und Bundesrat debattiert werden.

Eines der acht bereits abgeschalteten und nun dauerhaft stillzulegenden AKW soll möglicherweise bis 2013 noch in Bereitschaft gehalten werden für den Fall von Stromengpässen im Winter. Ob ein solches "Stand-By"-AKW nötig ist, soll die Bundesnetzagentur in den nächsten Wochen entscheiden.

Nach den sofort stillzulegenden AKW sollen die verbleibenden neun noch Strom produzieren Meiler nach folgendem Zeitplan vom Netz gehen: 2015 Grafenrheinfeld (Bayern), 2017 Gundremmingen B (Bayern) und 2019 Philippsburg II (Baden-Württemberg), 2021 Grohnde (Niedersachsen), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Gundremmingen C (Bayern). Als letzte Kernkraftwerke würden 2022 Isar II (Bayern), Neckarwestheim II (Baden-Württemberg) und Emsland (Niedersachsen) abgeschaltet werden.

Die AKW-Betreiber können Reststrommengen von stillgelegten Meilern auf die noch laufenden Anlagen übertragen. Damit diese nicht alle bis 2021/2022 laufen, hatten die 16 Bundesländer sowie SPD und Grüne eine solche Abschaltung in Stufen gefordert, auf die Regierung am Freitag auf einem Treffen mit den Ministerpräsidenten einging.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich nach dem Super-GAU in Fukushima, der durch ein Erdbeben und einen anschließenden Tsunami ausgelöst worden war, zu einer Kehrtwende in der Atompolitik entschlossen. Noch im Herbst 2010 hatten Union und FDP die Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert, der letzte Meiler wäre demnach nicht vor 2036 vom Netz gegangen.

Bereits bis 8. Juli soll das geänderte Atomgesetz Bundestag und Bundesrat passiert haben, um rasch in Kraft treten zu können. Die SPD signalisierte Zustimmung zum neuen Atomgesetz. "Ein Konsens über den Atomausstieg in Deutschland ist möglich", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, im ARD-"Morgenmagazin". "Wir können uns vorstellen, dem Atomgesetz zuzustimmen, wenn es ein schneller, unumkehrbarer Ausstieg wird, wenn die Leute endlich wissen, woran sie sind, und dieser Ausstieg dann auch gilt – und zwar auf Dauer."

Die Grünen, die einen eigenen "Fahrplan für den Atomausstieg" vorgelegt hatten, warten hingegen noch ab und wollen notfalls einen Sonderparteitag am 25. Juni entscheiden lassen. Umweltverbände kritisieren, der Ausstieg sei nicht ambitioniert genug. Greenpeace fordert ihn bis 2015. Mit Lichtprojektionen an allen neun noch laufenden AKW in Deutschland demonstrierten Greenpeace-Mitglieder am Montagmorgen gegen die Atompolitik der Bundesregierung.

Die Energiekonzerne zweifeln, ob die geplante Abschaltung der neun verbleibenden Kernkraftwerke juristisch wasserdicht ist. Durch die Verkürzung der Laufzeiten werde "ein Verstromen der Altmengen beinahe unmöglich", erfuhr die dpa aus dem Umfeld eines Energiekonzerns. Dabei geht es darum, ob bis zum jeweiligen Abschaltdatum die bereits früher zugestandenen Strommengen produziert werden können. Dürfen die Konzerne vertraglich zugesicherte Strommengen nicht mehr produzieren, könnte dies als Eingriff in ihre Eigentumsrechte gewertet werden – dem Staat könnten hohe Entschädigungsforderungen drohen. Mit Blick darauf lassen Konzerne nach dpa-Informationen bereits Juristen Vermögensschäden prüfen. Die Regierung hält die Art und Weise des Atomausstiegs jedoch für rechtssicher. (anw)