Mutmaßliche Kino.to-Betreiber bleiben in Haft

Nach der Polizeiaktion gegen Kino.to bleiben die festgenommenen Beschuldigten bis auf eine Ausnahme in Haft. Die Justiz rechnet mit langwierigen Ermittlungen. Die Filmbranche macht sich unterdessen keine Illusionen über einen nachhaltigen Erfolg.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 857 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Briegleb

Einen Tag nach der bundesweiten Razzia gegen das Filmportal Kino.to sind 12 der 13 festgenommenen Verdächtigen weiter in Haft. Eine Person sei freigelassen worden, nach einem weiteren Beschuldigten werde weiter gefahndet, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag. "Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten". Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen mehrere Monate dauern werden.

Am Mittwoch waren über 200 Polizisten, Steuerfahnder und Computerspezialisten in Deutschland und im europäischen Ausland im Einsatz. Dabei wurden 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Städten durchsucht sowie umfangreiches Material beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich gegen 21 Personen, die das Filmportal Kino.to sowie damit verbundene Filehoster betrieben haben sollen. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.

Mit Kino.to ist eine der bekanntesten "Moviez"-Sites vom Netz genommen worden. Auch wenn in der Filmindustrie nun die Korken knallen, machen sich Branchenvertreter keine Illusionen über die Nachhaltigkeit einer solchen Polizeiaktion. "Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden", sagte eine Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Donnerstag der dpa. Das Kino.to-Publikum weicht unterdessen unter Protest gegen die "Content Mafia" auf andere Angebote aus.

Das werden kaum die legalen Alternativen sein. Die gibt es zwar, doch werden sie von den traditionellen Vertriebsstrukturen der Industrie daran gehindert, den illegalen Angeboten ernsthaft Konkurrenz zu machen. Mit Rücksicht auf etablierte Verleihfenster für die Kino- und Videoauswertung kommen Streaming-Anbieter oft als letzte dazu, einen neuen Film zu zeigen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen machen es neuen Angeboten oft schwer – hier will immerhin die EU-Kommision Abhilfe schaffen.

Dennoch könnte der Fall Kino.to eine längerfristige Wirkung entfalten. Kino.to war nicht das harmlose Hobby von ein paar Filmfreunden, wie es gerne verniedlicht wird. Glaubt man der Staatsanwaltschaft, war das Portal ein Unternehmen mit Millionenumsätzen. Eine Anklage der Betreiber könnte auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich bei solchen Websites nicht um Kavaliersdelikte handelt. Die GVU hegt darüber hinaus die Hoffnung, dass die Polizeiaktion gegen Kino.to "eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken" werde. (vbr)