Neuer Glücksspielstaatsvertrag hängt in der Schwebe

Die Ministerpräsidenten der Länder haben die Unterzeichnung der umstrittenen neuen Regeln für Lotterien und Sportwetten, die mit Websperren durchgesetzt werden sollen, auf Oktober verschoben.

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Die Ministerpräsidenten der Länder haben die Unterzeichnung des geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrags überraschend auf Oktober verschoben. Die Regierungschefs wollten die überarbeiteten Regeln für Lotterien und Sportwetten eigentlich am Donnerstag verabschieden. Als Grund für die Verzögerung gab die federführende Staatskanzlei Sachsen-Anhalts laut Agenturberichten an, dass der Entwurf, auf den sich die Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins im April prinzipiell verständigt hatten, noch von der EU-Kommission geprüft werde.

Der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) erklärte, dass sich die Länderchefs nach wie vor auf einem guten Weg befänden. Auch Kiel habe dies betont, obwohl sich an den Eckpunkten nichts verändert habe. Der Zeitplan sei nicht gefährdet. Der Entwurf sieht erstmals die Konzessionierung von Glücksspiellizenzen im Online-Bereich vor, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nachzukommen. Im Bereich Sportwetten ist von 2012 an eine stufenweise Öffnung für den Wettbewerb vorgesehen, wobei zunächst nur sieben Konzessionen im Rahmen einer Experimentierphase ausgegeben werden sollen. Nicht-lizenzierte Anbieter wollen die Ministerpräsidenten mittels Blockaden im deutschen Internet vom nationalen Markt fernhalten. Für Lotterien soll weiterhin das staatliche Monopol gelten.

Sollten sich die Regierungschefs im Herbst einigen, müssen die Länderparlamente noch geschlossen zustimmen. Damit könnte der Vetrag noch scheitern, denn die Grünen lehnen laut einer Stellungnahme die Reform in der Fassung von Mitte April ab. "Ein Vertrag, in dem nach wie vor Netzsperren als Regulierungsmittel gegen illegale Wettangebote enthalten sind, ist für uns auch weiterhin nicht zustimmungsfähig", heißt es in dem Beschluss. Das umstrittene Instrument, dem die Bundesregierung mit Unterstützung aller Bundestagsfraktionen jüngst im Kampf gegen Kinderpornographie eine Absage erteilt hat, sei der falsche Weg. Es sei besser, illegale Angebote entweder konsequent zu löschen, ihnen ein Werbeverbot aufzuerlegen oder Zahlungsströme zu kontrollieren.

Die brandenburgische Staatskanzlei möchte unterdessen die vorgesehene "Untersagung des Zugangs zu unerlaubten Glücksspielangeboten" nicht als "Sanktion" verstanden wissen, erklärte die Staatskanzlei auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Meier von den Linken. "Eine Internetsperre durch eine Zensurbehörde wäre weder mit unserem Grundgesetz noch mit den von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten internationalen Verträgen vereinbar", führte die Staatskanzlei weiter aus. Die Linken sind aber nach wie vor der Ansicht, dass mit den vorgesehenen Blockaden "die Informationsfreiheit und die Prinzipien eines freien Internet eingeschränkt" würden. (vbr)