Zoff um Vorratsdatenspeicherung

Der im Internet aufgetauchte Quick Freeze-Gesetzentwurf der Justizministerin zeigt die vorgesehenen Neuerungen. Politiker der Union äußerten sich strikt ablehnend, das Gesetz sei nicht akzeptabel. Polizeiverbände fordern ein Machtwort der Bundeskanzlerin.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Entwurf für das neue "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" ist Im Internet veröffentlicht worden. Unions-Politiker zeigen sich entrüstet und bezeichnen den Entwurf als nicht akzeptabel. Ein von Polizeiverbänden verlangtes Machtwort von Kanzlerin Merkel ist allerdings ausgeblieben. Regierungssprecher Seibert betonte, dass es für die Kanzlerin klar sei, dass man "dieses Instrument der Vorratsdatenspeicherung" brauche und die Vorgaben des Beundesverfassungsgerichtes "in absehbarerer Zeit umsetzen" müsse.

Der Gesetzentwurf besteht im wesentlichen aus zwei Änderungen der Strafprozesspordnung, einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes und einer Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Sie besteht in einer detaillierten Auflistung, was TK-Unternehmen und Provider bei einem Anordnung von Quick Freeze und bei der 7-tägigen Speicherung von IP-Adressen an Aufwandsentschädigung verlangen können.

Die wesentliche Neuerung des Gesetzentwurfes ist der §100j StPO zur richterlich angeordneten Sicherungsverordnung. Mit ihr wird das TK-Unternehmen angewiesen, alle vorhandenen, bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten eines Kunden zu speichern. Dieses Quick Freeze-Verfahren ist auf einen Monat befristet und kann jeweils um einen Monat verlängert werden, wenn die Strafverfolger die Maßnahme begründen können. Das Einfrieren der Daten ist allein auf die Daten beschränkt, die ein TK-Unternehmen selbst erzeugt und verarbeitet.

Neben dieser Sicherungsanordnung wird mit dem §100k StPO eine Bestandsdatenabfrage von IP-Adressen eingeführt, die ausdrücklich für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gedacht ist. Betroffene Personen müssen nach dem Gesetzentwurf von dieser IP-Adressauskunft unterrichtet werden, sofern der Zweck der Auskunft dadurch nicht gefährdet ist.

Im Telekommunikationsgesetz schlägt der Gesetzentwurf vor allem einen §113a TKG vor, der die Speicherungspflicht von IP-Adressen auf 7 Tage begrenzt. Außerdem ist hier von einer Marginalgrenze die Rede, die durch ein sachverständiges Gutachten ermittelt werden soll. Internet-Provider als Kleinstunternehmen, die vielleicht nur 100 bis 200 Kunden haben, sollen so von der Speicherungspflicht befreit werden. Schließlich enthält der neue §113a den nicht unwichtigen Passus, dass der Zugriff auf die IP-Daten zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt ist.

In einer ersten Stellungnahme der CDU-Fraktion hat sich Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, ablehnend geäußert. Auf dieser Basis sei eine Verständigung mit der FDP nicht möglich, sagte er dem Kölner Stadtanzeiger. Noch drastischer ist in dieser Hinsicht die Gewerkschaft der Polizei, die ähnlich wie die Konkurrenzgewerkschaft den Gesetzentwurf ablehnt. Sie befürchtet, dass das Thema sang- und klanglos untergehen wird: "Eine Abstimmung im Parlament würde die kurze Restlaufzeit dieser Koalition für jeden sichtbar machen," erklärte ihr Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut.

Während vom Bundesinnenminister Friedrich (CSU) noch keine Reaktion vorliegt, hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa den Gesetzentwurf als völlig unakzeptabel bezeichnet. Herrmann schilderte den konkreten Fall eines Mannes, der eine Vielzahl von kinderpornographischen Dateien mit 62 weiteren Personen im Internet getauscht haben soll. Nach einem Richterbeschluss konnte die Polizei laut Herrmann noch 27 IP-Adressen von Computern und Anmeldedaten identifizieren. Bei den anderen 35 seien aber keine Daten mehr vorhanden gewesen, weil es derzeit keine Vorratsdatenspeicherung mehr gibt.

Bürgerrechtler und Rechtsexperten haben sich derweil in einem Offenen Brief an die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion gewandt, in dem sie die Abgeordneten unter dem Motto "Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!" auffordern, "jede anlasslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten strikt abzulehnen". Die Freiheit und Sicherheit von 51 Millionen Internetnutzern in Deutschland dürfe für die FDP als Bürgerrechtspartei nicht verhandelbar sein. In dem Brief führen die Unterzeichner, zu denen auch Joerg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags, gehört, im Detail die Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung auf. Gleichzeitig illustrieren sie Vorgehensweisen für ein sicheres Netz, die ihrer Ansicht nach Bürgerrechte und freies Internet nicht in Frage stellen. (jk)