FSFE wirft AVM GPL-Verletzung vor

Am Dienstag geht es in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin darum, ob AVM anderen Unternehmen die Modifikation der auf Linux basierenden Firmware ihrer Fritzbox-Router untersagen darf.

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Von
  • Andrea Müller

In einem seit Januar 2010 laufenden Rechtsstreit versucht AVM, der Cybits AG die Veränderung ihrer auf Linux basierenden Fritzbox-Firmware zu untersagen. Die von Cybits angebotene Filter-Software "Surf-Sitter DSL" lädt die Software der FritzBox auf den Computer des Nutzers, verändert sie und installiert sie dann wieder auf der Fritzbox.

Gegen den Vertrieb der Software hatte AVM im Januar 2010 eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Gericht in erster Instanz erlassen hat. Cybits ging daraufhin in Berufung, diesmal mit Harald Welte als Streithelfer. Der Gründer von gpl-violations.org war auf den Fall aufmerksam geworden, da sowohl AVM als auch Cybits den Linux-Kernel mit iptables/netfilter verwenden, an dem Welte Urheberrechte hält. Durch den Versuch von AVM, den Vertrieb der veränderten Firmware zu verbieten, sieht Welte die GPL und damit auch seine Urheberrechte verletzt.

So forderte AVM unter anderem, Cybits habe es zu unterlassen, Surf-Sitter-DSL zu vertreiben oder zu betreiben, sofern "mittels dieser Software die in den von der Antragsstellering [AVM] hergestellten und vertriebenen DSL-Routern, insbesondere FRITZ!Box Fon [...], eingebettete Firmware bzw. Teile hiervon bearbeitet und umgearbeitet sowie in Teilen unverändert bzw. in Teilen abgeändert weiter gebraucht wird." Die GPL sieht jedoch vor, dass jedermann Software unter der GPL verwenden, verändern und die veränderte Version verbreiten darf. Im Berufungsverfahren hob das Kammergericht Berlin das Verbot zur Veränderung der Firmware auf.

Neben dem Verfügungsverfahren, bei dem es um eine schnelle Regelung eines Rechtsstreits geht und bei dem keine Beweise geprüft werden, hat AVM außerdem eine Hauptsacheklage gegen Cybits eingereicht. Die mündliche Verhandlung findet am morgigen Dienstag am Landgericht Berlin statt. Harald Welte hat auch für dieses Verfahren den Antrag gestellt, als Streithelfer zugelassen zu werden.
(amu)