Niedersachsen hebt Sperre für Anonymisierungsdienste wieder auf

Der Zugriff auf die Webseiten des Bundeslandes Niedersachsen über den Anonymisierungsdienst TOR ist wieder möglich.

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Von
  • Holger Bleich

Der Zugriff auf die Webseiten des Bundeslandes Niedersachsen über den Anonymisierungsdienst Tor ist wieder möglich. Der technische Dienstleister, der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN), war in die Kritik geraten, weil er Nutzer von Services wie Tor per Blacklist für den Zugriff auf Seiten unter niedersachsen.de blockierte. Es gehe dabei im Interesse der IT-Sicherheit um den Schutz vor Angriffen aus dem Cyberspace, hatte eine LSKN-Sprecherin gegenüber heise online noch am gestrigen Montag erklärt.

Offensichtlich hat man auf Grund der Berichterstattung diese Praxis nun überdacht: "Nach betriebstechnischer Prüfung hat der Chief Information Security Officer (CISO) der Landerverwaltung, Michael Schätzke, heute festgelegt, die Sperrung der Anonymisierungsdienste aufzuheben", teilte das LSKN mit. Es habe "in den letzten Monaten keine nachweislichen über einen Anonymisierungsdienst gelaufenen Angriffe auf das CMS des Landes Niedersachsen gegeben", begründet der Mitteilung zufolge Schätzke die Entscheidung. Dennoch sei das Aussperren von Anonymisierungsdiensten rechtlich zulässig. Daher behalte sich das LSKN vor, "die Anonymisierungsdienste wieder in die Sperrlisten aufzunehmen, sollten über diese Dienste Angriffe von Hackern auf das Landes-CMS durchgeführt werden".

Laut LSKN bestand die Sperre bereits seit 2008, sie sei bisher aber niemandem aufgefallen. Damals sei bei einem Upgrade des Gateways die vom Hersteller empfohlene Sperrliste übernommen worden. Abgewiesene Nutzer haben einen automatisch generierten Fehlercode erhalten, mit dem sie sich beim Service Desk über den Grund der Ablehnung informieren konnten. Unter anderem Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte die Aussperrung kritisiert, da Niedersachsen rechtschaffene Bürger von den Informationen und Dienstleistungen des Landes ausgeschlossen habe, die über öffentliche Portale angeboten werden. (hob)