Zwang zur Rechnungssignatur endet

Ab 1. Juli sollten Unternehmen elektronische Rechnung ohne Signatur versenden können. Die Gesetzesänderung ist zwar noch nicht endgültig verabschiedet, an dem vorgesehenen Termin soll sich aber nichts ändern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 168 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Rund elf Jahre nach ihrer Einführung soll mit dem 30. Juni die Verpflichtung enden, elektronische Rechnungen mit einer Signatur zu versehen. Auslöser für die Regelung ebenso wie für ihre Abschaffung waren Direktiven der EU.

Für ab dem 1. Juli 2011 getätigte Umsätze können elektronische Rechnungen ohne besondere Formvorschriften erstellt und versendet werden. So sieht es zumindest das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (PDF) vor, das allerdings bislang nur vom Bundestag verabschiedet ist. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Er will wegen einiger anderer Bestimmungen den Vermittlungsausschuss anrufen. Auf Nachfrage von heise online teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass der Stichtag für den Wegfall der Zwangssignatur "wohl auch rückwirkend gelten" werde.

Ziel der Änderung ist die Gleichstellung digitaler und Papierrechnungen. So heißt es im Gesetz: "Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden," und zwar unabhängig von der Form des Dokuments. Wie die Unternehmen diese Forderungen erfüllen, bleibt im Wesentlichen ihnen überlassen: Das Ziel könne durch "jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können," heißt es im Gesetz.

Das Bundesfinanzministerium stellt in einer Frage-und-Antwort-Sammlung klar, dass "bereits ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen … als geeignetes Kontrollverfahren dienen" kann. Damit nimmt es Signaturanbietern den Wind aus den Segeln. Sie hatten bei der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor einer unklaren Rechtslage gewarnt, da niemand genau sagen könne, wie die Kontrollpflichten zu erfüllen seien. Mit Sicherheit gesetzeskonform handle nur, wer die weiterhin zulässige qualifizierte Signatur verwende, hieß es damals von dieser Seite. (ck)