Anonyme Online-Zahlungen durch Geldwäschegesetz möglicherweise vor dem Aus

Falls der "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" so wie jetzt beibehalten wird, könnte künftig mit Prepaid-Systemen wie Paysafecard nicht mehr anonym im Internet bezahlt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesregierung hat ihren "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" (PDF-Datei) dem Bundesrat übermittelt. Dieser kann den Entwurf bis zum 8. Juli kommentieren. Neben der Senkung der Bareinzahlungsgrenze von 15.000 auf 1000 Euro und der Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern enthält er einen Passus zum "E-Geld": Beim Tausch von Euro in E-Geld muss künftig der Einzahler überprüft werden. Diese Regelung unterbindet die Möglichkeit, über Prepaidkarten wie Paysafecard anonym Geld einzuzahlen, mit dem etwa kostenpflichtige Anonymisierungsdienste im Internet bezahlt werden können.

Die Optimierung der Geldwäscheprävention soll bereits Anfang 2012 greifen. Darin wird die Verpflichtung, bestimmte Finanztransaktionen zu melden, erheblich ausgeweitet. Steuerberater, Anwälte und Notare müssen verdächtige Transaktionen ebenso melden wie beispielsweise Autohändler, wenn "politisch exponierte Personen" und ihre Angehörigen ein Geschäft tätigen. Kauft beispielsweise die Frau eines ausländischen Diplomaten ein Auto, ist der Händler verpflichtet, dies zu melden.

Die Überprüfung, ob ein Käufer zum Umkreis der "politisch exponierten Personen" gehört, hält der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für unzumutbar. "Im Gegensatz zu Banken, die hier zahlreiche eigene Datenbanken und interne Austauschsysteme entwickelt haben, ist ein kleiner Betrieb schlicht nicht in der Lage, politisch exponierte Personen in der Praxis zu identifizieren", teilt der DIHK mit. Auch sollten ausländische Kunden oder Vertragspartner nicht künftig unter Generalverdacht gestellt werden. Betriebe ab neun Mitarbeiter dazu zu verpflichten, einen Geldwäschebeauftragten zu ernennen und alle Mitarbeiter in Sachen Geldwäsche zu schulen, werde für viele von ihnen zu einer teuren Angelegenheit.

Mit "E-Geld" sind Zahlungssysteme wie das mit EU-Forschungsmitteln entwickelte System der Paysafecard als zum Kauf digitaler Güter gemeint. Dabei werden Guthaben bei einer Verkaufsstelle erworben, mit denen im Internet bezahlt werden kann, wenn der Händler Paysafe akzeptiert. Künftig müssen Verkaufsstelle wie Händler die Identifizierung des Kunden übernehmen und für eine mögliche Prüfung vorhalten. Anders als bei der Bareinzahlung auf Konten Dritter, die ab 1000 Euro (bisher 15.000 Euro) berichtspflichtig sind, gibt es beim E-Geld keine Mindestgrenze. Falls es dabei bliebe, könnte so nicht mehr anonym im Internet bezahlt werden. Neben den erwähnten kostenpflichtigen Anonymisierern trifft dies beispielsweise auch Nutzer, die die Paysafecard im Sony Playstation Network einsetzen und deshalb am wenigsten von den Datenverlusten der jüngsten Zeit betroffen waren.

Paysafecard selbst sieht die Optimierung des Geldwäschegesetzes relativ gelassen: Das Unternehmen sei aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden und bereite sich vor, eventuell notwendige organisatorische oder produkttechnische Änderungen umzusetzen. Der Entwurf werde nicht vor Beginn 2012 in Kraft treten, daher bestehe jetzt noch kein Handlungsbedarf. "Wir sind gegenwärtig davon überzeugt, auch im Jahr 2012 das Geschäftsmodell Paysafecard in Deutschland aktiv und erfolgreich zu betreiben", erklärte Paysafecard-Sprecherin Daniela Kazmaier gegenüber heise online. (anw)