EU-Kommission segnet ACTA ab

Die EU-Kommission hat dem Ministerrat vorgeschlagen, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen zu ratifizieren. Nach dem Rat muss sich allerdings noch das Parlament mit dem Thema befassen.

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Von
  • Monika Ermert

Später als geplant hat die Europäische Kommission in dieser Woche das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA angenommen und dem Ministerrat zur Zustimmung vorgelegt. In ihrer Vorlage (PDF Dokument) unterstreicht die Kommission erneut ihre Auffassung, dass ACTA "am bestehenden EU-Recht nichts ändern“ werde, durch seine über bisheriges internationales Recht hinausgehenden Regelungen europäische Rechteinhaber vor "systematischen und vielfältigen Verletzungen" ihrer Rechte schützen könne.

Nach dem Rat muss allerdings noch das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Dort gibt es nach wie vor Vorbehalte. Der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kündigte an, dass mit der Befassung des Parlamentes auch der Zeitpunkt für die Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof gekommen sei. Eine Reihe europäischer Urheberrechtsexperten hatte Anfang des Jahres erklärt, dass ACTA entgegen der Auffassung der Kommission durchaus über geltendes EU-Recht hinausgehe.

Bei der Bemessung von Schadenersatz im Falle von Urheberrechtsverletzungen etwa sollen "festgesetzte Schadensersatzbeträge" oder "Vermutungen" sowie "zusätzliche Schadensersatzleistungen" als Grundlage dienen – Experten warnten hier vor allem vor einer Kumulierung der Kosten nach US-Vorbild. Die im Papier angeführten Zollkontrollen von "Kleinsendungen gewerblicher Waren" oder "kleiner Mengen von Waren ohne gewerblichem Charakter" im persönlichen Reisegepäck widersprechen den bisherigen Beteuerungen, dass es bei ACTA nicht um die Verfolgung einzelner Bürger gehe.

Mit Blick auf die in der EU nicht harmonisierten strafrechtlichen Regelungen weist die Kommission in ihrem Ratsentwurf jeden Vorwurf zurück, sie habe das Abkommen als Hintertür für eine Harmonisierungsrunde im Strafrecht benutzt. Es sei "bei der Aushandlung des ACTA nie die Absicht verfolgt wurde, in Bezug auf die strafrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums das bestehende EU-Recht zu ändern oder die EU-Rechtsvorschriften anzugleichen", heißt es da. Trotzdem schlägt die Kommission zur Sicherheit vor, dass ACTA sowohl von der EU als auch von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet und abgeschlossen werden soll.

Die Ablehnung durch ein einziges nationales Parlament könnte damit die endgültige Ratifizierung von ACTA durch die EU ins Wanken bringen, urteilt Albrecht. Die Verfahren in den nationalen Parlamenten würden parallel zum EU-Verfahren ablaufen. Allerdings werde anders als in Deutschland nicht in allen Mitgliedsstaaten das Parlament konsultiert. Gefragt war in der vergangenen Woche allerdings eine Kammer in einem anderen ACTA-Vertragsstaat: Der mexikanische Senat hat sich nach ausführlichen Konsultationen am 22. Juni gegen ACTA ausgesprochen. Präsident Felipe Calderón Hinojosa ist für die Ratifizierung auf die Zustimmung des Senats angewiesen. (vbr)