Dresdner Datenaffäre: Auch Gespräche abgehört

Im Rahmen anderer Ermittlungen seien im Umfeld der überwachten Demonstrationen auch Gespräche von zwei Mobilfunkanschlüssen abgehört worden, erklärte die Staatsanwaltschaft Dresden.

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Die Polizei hat im Umfeld einer Demonstration gegen einen geplanten Aufmarsch von Neonazis im Februar in Dresden nicht nur Handydaten ausgewertet, sondern auch Gespräche abgehört und SMS-Nachrichten mitgelesen. Im Rahmen anderer Ermittlungen seien Gespräche von zwei Mobilfunkanschlüssen abgehört worden, erklärte die Staatsanwaltschaft Dresden in einer von Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Donnerstagabend im Sächsischen Landtag verlesenen Erklärung und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Damit erhält die Handydatenaffäre in Sachsen, die durch einen Bericht der tageszeitung (taz) öffentlich gemacht wurde, eine weitere Dimension. Sächsische Ermittlungsbehörden hatten im Umfeld der Proteste gegen Neonazis Mitte Februar die Daten von tausenden Handyverbindungen ausgewertet. Während zunächst von über 100.000 Datensätzen die Rede war, mussten die Behörden schließlich einräumen, insgesamt über 1 Million Verbindungsdaten ausgewertet zu haben. Im Zuge der Affäre musste bereits der Dresdner Polizeipräsident seinen Hut nehmen.

Darüber hinaus hatte es geheißen, die Behörden hätten auch einen sogenannten IMSI-Catcher eingesetzt. Damit lässt sich die auf der SIM-Karte eines Handys gespeicherte eindeutige Netzteilnehmerkennung (International Mobile Subscriber Identity, IMSI) in einer Funkzelle orten. Zudem können mit Hilfe des Catchers Gespräche mitgeschnitten werden. Das Innenministerium hatte den Einsatz eines IMSI-Catchers im Rahmen der Demonstrationsaufklärung am Mittwoch dementiert, aber nicht ausschließen können, dass er "in einem anderen Ermittlungsverfahren" eingesetzt worden sei.

Wie die Staatsanwaltschaft nun bestätigte, wurden im Rahmen von Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextremisten auf richterlichen Beschluss die Gespräche und SMS von zwei Mobilfunkanschlüssen überwacht. Zur Ortung sei ein IMSI-Catcher eingesetzt worden, mit dem aber keine Inhalte aufgezeichnet worden seien. Um das Verfahren nicht zu gefährden, seien die Informationen erst am Donnerstag veröffentlicht worden. (vbr)