Rosenkrieg im Web 2.0
Die Mitteilungsfreude in sozialen Netzwerken ist gefährlich: Auch Scheidungsanwälte suchen dort zunehmend nach kompromittierenden Hinweisen auf dunkle Geheimnisse.
- Erica Naone
Die Mitteilungsfreude in sozialen Netzwerken ist gefährlich: Auch Scheidungsanwälte suchen dort zunehmend nach kompromittierenden Hinweisen auf dunkle Geheimnisse.
„Ab jetzt kann alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden.“ Dieser klassische Satz aus Krimis gilt auch für Postings in sozialen Netzwerken. Bekanntlich durchforsten Unternehmen gerne Twitter, Facebook und ähnliche Dienste, um sich ein Bild von Jobbewerbern zu machen. Doch auch Ehepaare, die sich auseinander gelebt haben, sollten auf der Hut sein: Scheidungsanwälte suchen zunehmend im Web 2.0 nach kompromittierenden Hinweisen auf Seitensprünge, nicht deklarierte Vermögenswerte und andere dunkle Geheimnissen.
Derartige Informationen könnten in juristischen Auseinandersetzungen als Beweismaterial herangezogen werden, bestätigt Frank Rudewicz von der US-Firma Marcum LLP, die neben Buchhaltungs- und Beratungsdiensten auch Privatermittlungen anbietet. Wie das aussieht, beschreibt Rudewicz an einem Beispiel: Ein 38-jähriger Mann hatte Marcum LLP beauftragt, die finanzielle Situation seiner Noch-Ehefrau unter die Lupe zu nehmen, weil er argwöhnte, dass sie unbekannte Einkommensquellen haben könnte.
Auf dem Facebook-Profil der Frau wurden die Marcum-Detektive bereits stutzig, als sie Bilder entdeckten, die die Frau mit Freunden im teuren Ritz-Carlton auf Maui zeigten. Die Twittermitteilungen der Frau enthüllten, dass ihre Familie erfolgreich ein Restaurant betrieb, an dessen Geschäftserweiterung sie beteiligt war. Auf diese Weise konnten die Detektive schließlich die wahre Vermögenslage der Frau rekonstruieren.
Eine Umfrage der American Academy of Matrimonial Lawyers unter US-Scheidungsanwälten fand 2010 heraus, dass 81 Prozent von ihnen in den vergangenen fünf Jahren ihr Suche nach Beweismaterial in sozialen Netzwerke intensiviert haben. Als Hauptquelle nannten die Befragten Facebook, gefolgt von Myspace und Twitter.
Es geschehe zwar selten, dass dort schlagende Beweise gefunden würden, die einen Scheidungsfall drastisch veränderten, sagt Rudewicz. Aber soziale Netzwerke seien eine von mehreren Quellen, und oft würden sie auf eine heiße Spur führen. Er selbst nutze soziale Medien vor allem, um Sachverhalten nachzugehen, die er auf andere Weise herausgefunden habe.
Die Daten aus einem persönlichen sozialen Netz lassen sich auf vielfältige Weise auswerten. Auf Twitter und Facebook werde nicht selten offen über Affären diskutiert, weiß Rudewicz, oder bloßgelegt, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht dort war, wo sie zu sein behauptete. „Die Leute preisen solche Sachen dort wie Produkte an“, sagt Rudewicz.
Selbst bei weniger freimütigen Nutzern lassen sich aus den Daten Erkenntnisse gewinnen. So leitet Foursquare, ein standortbezogenes soziales Netzwerk, Mitteilungen zwar nur an Freunde weiter, doch viele Nutzer verbinden ihr Foursquare-Konto mit ihrem Twitter-Konto. Folge: Nachrichten in kleiner Runde auf Foursquare machen auf Twitter im Nu die große Runde, weil dort jeder mitlesen kann. Und über gemeinsame Freunde lassen sich auch Facebook-Pinnwände von Ehepartnern einsehen, die nicht alle Welt mitlesen lassen wollen.
Über den Online-Anzeigendienst Craigslist hat Rudewicz ebenfalls zuvor verschwiegene Vermögenswerte entdeckt. Eine simple Suche nach der Handynummer der beschatteten Person förderte zum Beispiel zutage, dass diese ein paar Antiquitäten versilbern wollte. Auch Suchmaschinen, die auf soziale Netzwerk spezialisiert sind, würden wertvolle Hinweise geben.
Für Eheleute, die gerade im Scheidungsverfahren stecken, kann es schwierig werden, ihre Informationen zu schützen. So verhindere gesellschaftliche Etikette manchmal, dass man den Noch-Ehepartner kurzerhand aus der Freundesliste entferne, sagt Ilana Gershon, Kommunikationsforscherin an der Indiana University und Autorin des Buches „The Break-Up 2.0: Disconnecting over New Media“.
„Doch selbst wenn man sich auf diese Weise ‚entfreundet’, hat man immer noch gemeinsame Facebook-Freunde, die dann für den Ex-Partner das eigene Profil ausspähen“, warnt Gershon. Sie hat beobachtet, dass viele sich nicht trauen, auch Familienangehörige und Freunde eines Ex-Partners aus dem Facebook-Freundeskreis zu streichen, weil dies als feindselige Handlung wahrgenommen werden könne.
Allerdings wäre es gefährlich, wenn man sich in Scheidungsverfahren zu sehr auf Informationen aus sozialen Netzwerken verließe, schränkt Danah Boyd von Microsoft Research ein. „Kommunikation erfolgt immer in einem Kontext, und es ist ziemlich einfach, sie falsch zu interpretieren“, so Boyd. Für Familienrichter seien soziale Netzwerke aber ein neues Problem. „Es ist noch nicht abzusehen, wie sich das Ganze entwickelt“, mahnt Boyd. (nbo)