Beruflich ins Ausland: Gesetzgeber verpflichtet zur Vorsorge

Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen diese zur medizinischen Voruntersuchung und Beratung schicken. Wie sinnvoll sie ist, zeigen die Statistiken der Versicherungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Wer beruflich ins Ausland entsandt wird, freut sich meistens auf ein "großes Abenteuer". Doch wie das mit Abenteuern so ist, sie bergen in bestimmten Gebieten auch gesundheitliche Risiken. Deshalb werden Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter zu einer arbeitsmedizinischen Voruntersuchung zu schicken (G 35 der Berufsgenossenschaften). Wer ins Ausland entsandt wird, soll medizinisch untersucht und über die möglichen besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen vor Ort informiert werden. Wie das Magazin "DGUV Arbeit & Gesundheit" in seiner aktuellen Ausgabe schreibt, kann eine Vernachlässigung dieser Pflicht für das Unternehmen rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Wird ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für einen befristeten Zeitraum ins Ausland entsendet, ist er dort auch im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Wer die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Voruntersuchung ignoriert, riskiert diesen Versicherungsschutz – und manchmal die Gesundheit. Stirbt ein Mitarbeiter auf einer solchen Reise und die Voruntersuchung wurde nicht durchgeführt, muss die Firma nicht nur den Schock verkraften, sondern sich auch vor der Staatsanwaltschaft rechtfertigen. Schließlich darf ein Mitarbeiter ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes eigentlich gar nicht auf Reisen gehen.

Wie arbeitssicherheit.de, ein Portal für Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen, berichtet, gehen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger davon aus, dass jährlich etwa zwei Millionen Arbeitnehmer in gesundheitliche Risikogebiete reisen. Jeder Dritte davon habe während seines Aufenthaltes mit einer Durchfallerkrankung zu kämpfen, drei Prozent kehren krank oder arbeitsunfähig zurück. Weitere 3400 würden sich mit Hepatitis A und 6000 mit Hepatitis B infizieren. An Malaria erkranken laut Statistik rund 1000 dieser Reisenden, von denen 20 bis 30 sterben. Mit einer entsprechenden Vorsorge würden viele von ihnen noch leben: Etwa 80 Prozent der Erkrankten haben eine falsche oder gar keine Malariavorbeugung durchgeführt.

Eine medizinische Untersuchung und Beratung ist also auf jeden Fall sinnvoll. Dennoch wird diese Pflicht von vielen Unternehmen vernachlässigt, selbst wenn klar ist, dass der Mitarbeiter in ein Risikogebiet reist. Nur geschätzte 100.000 der rund zwei Millionen betroffenen Arbeitnehmern werden demnach entsprechend betreut. Oftmals unterbleibt die Vorsorge allerdings auch aus Unwissenheit. Allerdings handelt es sich nicht um eine Richtlinie, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.

Wer für Tätigkeiten in Tropen, Subtropen oder Gebieten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefahren entsandt wird, muss vom Arbeitgeber zu der medizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt werden. Die Beratung wird üblicherweise von einem Arbeitsmediziner durchgeführt, der von dem Unternehmen dazu beauftragt wurde. In der Beratung werden klimatische, kulturelle und rechtliche Eigenheiten des Gastlandes ebenso angesprochen wie hygienische Bedingungen oder Möglichkeiten einer Infektion. Im Fokus stehen aber vor allem die Prüfung der gesundheitlichen Eignung, der Impfschutz oder die Verordnung spezieller Medikamente. Nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr ist auch die Nachsorge- oder Rückkehruntersuchung Pflicht. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)