Spanien und Italien klagen gegen das EU-Patent

Wie angekündigt, haben die spanische und die italienische Regierung beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen das geplante Gemeinschaftspatent der EU eingereicht.

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Von
  • Christian Kirsch

Jahrelange Versuche, ein EU-weites Gemeinschaftspatent im Konsens aller Mitgliedsstaaten zu erstellen, waren Ende 2010 am Widerstand Spaniens und Italiens gegen die vorgesehenen Sprachregeln gescheitert. Daraufhin begannen im Dezember die 25 übrigen EU-Staaten mit einer "verstärkten Zusammenarbeit" mit dem Ziel, ein Patent mit Gültigkeit nur bei ihnen zu schaffen. Die seit den Lissaboner Verträgen mögliche "verstärkte Zusammenarbeit" erlaubt es einer Gruppe von Mitgliedern, gemeinsame Regeln zu vereinbaren, ohne dass sämtliche 27 Länder zustimmen müssen.Sie war erstmals im Zusammenhang mit dem Scheidungsrecht angewendet worden.

Wie angedroht, haben nun Italien (PDF) und Spanien (PDF) Klagen beim Europäischen Gerichtshof gegen diese verstärkte Zusammenarbeit eingereicht. Sie klagen unter anderem wegen Machtmissbrauchs, Verletzung der Rechtsprinzipien und Verstößen gegen den EU-Vertrag. Spanien wehrt sich auch gegen das geplante Vorgehen, da es keine EU-Patentgerichtsbarkeit vorsieht.

Hauptstreitpunkt zwischen Spanien und Italien einerseits und den übrigen 25 Staaten andererseits ist die an das Vorgehen des Europäischen Patentamts angelehnte Sprachregelung: Sie sieht vor, dass Patente nur noch auf Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden müssen und nach der Billigung des Patentamts automatisch in allen teilnehmenden EU-Staaten gelten. (ck)