Digital Rights Management: Wissenschaftsprivilegien noch umstritten

Die Abschlussdiskussion der Digital Rights Management Konferenz in Berlin machte deutlich, dass über die Privilegierung von Forschung und Lehre bei der Neufassung des Urheberrechts noch gerungen wird.

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Von
  • Monika Ermert

Über die Privilegierung von Forschung und Lehre bei der Neufassung des Urheberrechts wird noch gerungen. Irene Pakuscher vom Bundesministerium für Justiz sagte in der Abschlussdiskussion bei der Dritten Digital Rights Management Konferenz in Berlin: "Die Bedürfnisse der Wissenschaft haben uns sehr beschäftigt. Das ist auch ein Thema, zu dem auch mit dem vorgelegten Entwurf vielleicht noch nicht das allerletzte Wort gesprochen worden ist". Der Entwurf soll bis Ende Februar zwischen den verschiedenen Ministerien abgestimmt werden und dann ins parlamentarische Verfahren gehen. Beim Auftakt der Konferenz hatte der Staatsekretär im Düsseldorfer Wissenschaftsministerium Hartmut Krebs noch Verbesserungen für die Wissenschaft angemahnt.

Würde der vorliegende Entwurf des sogenannten zweiten Korbes unverändert durchgehen, warnte Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO, "müssen Wissenschaftler von Bibliothek zu Bibliothek fahren, um das elektronisch vorhandene dort vor Ort einzusehen." Metze-Mangold verwies noch einmal auf die Göttinger Erklärung deutscher Wissenschaftler, in denen diese Verbesserungen für die Universitäten im Urheberrecht fordern. "Wir kommen langsam zu einem Punkt, an dem die deutschen Universitäten nicht mehr wettbewerbsfähig sind, weil wir keinen Zugang zu internationalen Journalen mehr haben," klagte eine Teilnehmerin. Der Berliner Sozialwissenschaftler Volker Grassmuck erinnerte noch einmal an die Bedeutsamkeit der Zitatschranke, die durch den festgelegten Umgehungsschutz für technische Schutz- beziehungsweise DRM-Maßnahmen ausgehebelt wird.

Man sei der Wissenschaft allerdings etwa beim Kopienversand bereits entgegengekommen, sagte Irene Pakuscher. Die Regelung, nach der der Versand von E-Mail nur dann zulässig sein soll, wenn Verlage kein eigenes derartiges Angebot machen, wolle man aber trotz Kritik doch lieber beibehalten. "Wir sind hier mit internationalrechtlichen Vorgaben konfrontiert", so Pakuscher. Die von den Kultusverwaltungen vorgeschlagene Ablieferungspflicht der Wissenschaftler gegenüber den Universitäten stoße an verfassungsrechtliche Grenzen, da sie die Freiheit der Forschung berühre. Wissenschaftler seien im übrigen aber auch frei, auf die Verträge mit den Verlagen Einfluss zu nehmen.

Zu den Diskussionen und Vorträgen auf der DRM-Konferenz siehe auch:

(Monika Ermert) / (mw)