Regulierer will Weiternutzung der Mobilfunkfrequenzen klären

Die Bundesnetzagentur will die weitere Nutzung der bisher bis 2016 lizenzierten GSM-Frequenzen rechtzeitig klären. Dazu legte die Behörde einen Konsultationsentwurf sowie ein Eckpunktepapier zum Frequenzbedarf vor.

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Die Bundesnetzagentur will die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen über den Ablauf der bis 2016 gültigen GSM-Lizenzen hinaus regeln. Die Regulierungsbehörde veröffentlichte am Mittwoch in Bonn einen Konsultationsentwurf, in dem mögliche Auswirkungen der derzeitigen Frequenzverteilung im 900-MHz-Band auf den Wettbewerb untersucht werden. Das Fazit des Regulierers: Wettbewerbsverzerrungen sind nicht wahrscheinlich. Zugleich stellte die Behörde ein Eckpunktepapier zur Ermittlung des künftigen Frequenzbedarfs in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz vor.

"Insbesondere durch die Frequenzauktion im vergangenen Jahr haben alle deutschen Mobilfunker neue und zusätzliche Frequenzen erhalten", sagte Chefregulierer Matthias Kurth. "Dennoch wollen wir bereits jetzt die Weichen für die nächsten Jahrzehnte stellen und die Folgenutzung nach 2016 klären." Die Lizenzen für GSM-Frequenzen wurden den Netzbetreibern 1990 für 20 Jahre erteilt und 2007 vorzeitig bis 2016 verlängert. Für die Zeit danach will die Bundesnetzagentur nun zunächst den Bedarf im 900- und 1800-MHz-Band ermitteln. In dem Eckpunktepapier erläutert der Regulierer darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die Folgenutzung der Frequenzen. "Mit dem Konsultationsentwurf und dem Eckpunktepapier erhalten die Marktteilnehmer frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit", erklärte Kurth.

"Die Frequenzausstattungen der Mobilfunknetzbetreiber sind das Ergebnis von offenen, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren", betont der Chefregulierer. Das sieht zumindest die Stuttgarter Airdata AG anders. Der Anbieter von Breitbandzugängen über Funk liegt mit der Regulierungsbehörde gleich mehrfach im Clinch. Zuletzt hatte das Unternehmen gegen die Verlängerung der GSM-Lizenzen im Jahr 2007 geklagt, bei der es nach Ansicht des Stuttgarter Providers eben nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Die Bundesnetzagentur weist die Vorwürfe zurück.

Die Airdata AG hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren gegen die Regulierungsbehörde angestrengt. Mit einem Eilantrag gegen die große Frequenzauktion im Mai 2010 waren die Stuttgarter allerdings gescheitert. Bisher von Airdata genutzte Frequenzen waren zusammen mit der Digitalen Dividende versteigert worden, nachdem sich der Funknetzbetreiber vergeblich um eine Verlängerung der Lizenz bemüht hatte und auch nicht zur Versteigerung zugelassen worden war.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat Airdata zuletzt immerhin einen Teilerfolg erstritten. Die Stuttgarter hatten gegen vier Anordnungen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Frequenzauktion geklagt und waren damit in erster Instanz abgeblitzt. In der Revision urteilte Bundesverwaltungsgericht, dass der Sachverhalt in zwei Fällen noch nicht umfassend geklärt wurde und hat die betreffenden Verfahren zurück an die Vorinstanz gegeben. Das Verwaltungsgericht Köln muss nun klären, ob für die Anordnungen der Regulierungsbehörde, ein Vergabeverfahren in Form einer Auktion durchzuführen, die nötigen Voraussetzungen gegeben waren.

Auch der Netzbetreiber E-Plus ist mit den Entscheidungen der Bundesnetzagentur bei der Frequenzvergabe nicht glücklich. Das Unternehmen hatte ebenfalls gegen das Vergabeverfahren geklagt und einen Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht erzielt: Auch in diesen Fall muss sich die Vorinstanz wieder mit der Klage beschäftigen. E-Plus sieht die E-Netz-Betreiber bei der Frequenzausstattung im 900-MHz-Band im Nachteil und fordert eine Umverteilung. Dem erteilte der Chefregulierer am Mittwoch eine deutliche Absage: "Eine Umverteilung für wenige Jahre wäre höchst problematisch und auch wirtschaftlich nicht zielführend", betonte Kurth. (vbr)