Datenschützer kontert Forderung nach Ausweitung von DNA-Tests

Nach der Aufklärung des Mordes am Münchner Modemacher Moshammer mehren sich die Rufe nach einer Ausweitung der DNA-Analyse zur Strafverfolgung. Datenschützer halten von einer entsprechenden Gesetzesänderung jedoch nichts.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hat mit Unverständnis auf die aktuellen Forderungen vieler Politiker reagiert, DNA-Tests zur Strafverfolgung auszuweiten. Diese tauchten auf, nachdem der Mörder von Rudolph Moshammer mit Hilfe eines solchen Tests überführt wurde. "Der Umstand, dass der DNA-Test hier möglich und erfolgreich war, zeigt, dass eine Gesetzesänderung nicht nötig ist, um solche Verbrechen aufzuklären", schreibt Weichert in einer Stellungnahme des ULD. "Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: Derartige genetische Test sind mit einfachen Fingerabdrücken nicht zu vergleichen. Die Analyse selbst der nichtcodierenden Teile des Genoms ermöglicht Rückschlüsse auf Ethnie, Verwandtschaftsverhältnisse, Geschlecht und bestimmte genetische Dispositionen."

Der Münchner Modemacher Moshammer war am vergangenen Freitag tot in seinem Haus aufgefunden worden. Zwei Tage später gestand ein 25-jähriger Iraker, Moshammer wegen nicht bezahlter Liebesdienste mit einem Kabel erdrosselt zu haben. Auf die Spur des Täters war die Polizei gekommen, nachdem sie DNA-Material vom Tatort mit gespeicherten Daten in den Computern des Bundeskriminalamts (BKA) verglichen hatte. Der genetische Fingerabdruck des Irakers war dort hinterlegt, weil er zuvor im Zuge anderer Ermittlungen freiwillig eine Speichelprobe abgegeben hatte.

Politiker von CDU/CSU und SPD sowie Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten daraufhin eine Ausweitung der DNA-Analyse gefordert. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach sprach sich dafür aus, dass die Polizei in allen Fällen, in denen sie heute schon von einem Verdächtigen die Fingerabdrücke nimmt, ihn fotografiert und Angaben über seine Körpermerkmale archiviert, künftig auch eine DNA-Probe nehmen soll. Dieser Auffassung schloss sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, an.

Datenschützer Weichert geht hingegen davon aus, dass mit einer Ausweitung der DNA-Datei beim BKA in den Bagatelltatenbereich hinein kein Gewinn für die Aufklärung schwerer Straftaten verbunden ist. "Masse bedeutet noch lange nicht Klasse", gibt Weichert zu bedenken. Mehr DNA-Proben hätten vielmehr auch zur Folge, dass die Gefahr von Falschverdächtigungen steigt. "In einem Rechtsstaat darf nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden", fordert Weichert. Zudem sei es alles andere als rücksichtsvoll, angesichts brutaler Verbrechen nichts anderes als die Ausweitung polizeilicher Befugnisse zu betreiben. (pmz)