Apple und die Pressefreiheit für Blogger

Ein US-Gericht stellt Betreiber von News-Seiten im Internet auf eine Stufe mit anderen Journalisten. Eine Klage von Apple wurde mit dem Verweis auf die Pressefreiheit abgewiesen.

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Von
  • Benjamin Benz

Apple unterlag mit einer Klage vor einem kalifornischen Gericht in San Jose. Das Unternehmen war bereits vor rund zwei Jahren gegen die Betreiber der Website PowerPage, AppleInsider und ThinkSecret vor Gericht gezogen.

Der Vorwurf lautete, die Betreiber hätten Firmengeheimnisse über eine Audio-Schnittstelle für FireWire – Codename Asteroid – ausgeplaudert. Apple wollte die Webmaster dazu zwingen, ihre Quellen offenzulegen, um die Informationslecks im eigenen Unternehmen aufspüren zu können. In erster Instanz hatte ein Gericht im März 2005 Apple Recht gegeben. Im April 2006 ging das Verfahren jedoch in Berufung.

In ihrem 69 Seiten umfassenden Spruch revidieren die Richter das Urteil der ersten Instanz und sprechen den Betreibern von Weblogs und Nachrichtenseiten im Internet dieselben Rechte auf Pressefreiheit zu, wie sie für Journalisten anderer Medien gelten. Dazu gehört unter anderem das Recht, die Namen von Informanten unter Verschluss zu halten. Die Argumentation von Apple, Blogger würden weder in kalifornischen noch in Bundesgesetzen erwähnt und "Asteroid" wäre überhaupt nicht einer Nachricht wert gewesen, ließen die Richter nicht gelten.

Das Gericht machte ebenfalls deutlich, dass Apple nicht die Internetprovider der Blogger zwingen darf, Verbindungsdaten herauszugeben, anhand derer sich die Kommunikation der Blogger zurückverfolgen ließe. Dies verbietet ein bereits 20 Jahre altes Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in elektronischer Kommunikation. (bbe)