RTL verliert Rechtsstreit gegen Online-Videorecorder-Dienst

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt.

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Von
  • Nico Jurran

Der Online-Videorekorder-Dienst Save.TV hat nach eigenen Angaben einen bedeutenden juristischen Sieg gegen den Medienkonzern RTL errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden habe in einem am 12. Juli ergangenen Urteil entschieden, dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt (Az. 14 U 801/07). Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Der Bundesgerichtshof hatte im April 2009 ein Urteil des OLG Dresden (Az. I ZR 175/07) zugunsten von RTL aufgehoben und die Sache an das OLG zur endgültigen Entscheidung zurückverwiesen. Dabei hatte der BGH einige Punkte genannt, die erfüllt sein müssen, damit ein Dienst das Vervielfältigungsrecht des Urhebers – sprich des TV-Senders – nicht verletzt. Ein vom Gericht bestellter unabhängiger Sachverständiger stellte daraufhin fest, dass bei der Nutzung des Onlinevideorekorders Save.TV diese Voraussetzungen erfüllt sind. Es handele sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang.

In einem weiteren, ebenfalls zur Entscheidung anhängigen Punkt, namentlich dem Recht zur Weitersendung von Fernsehsendungen, besteht nach wie vor Klärungsbedarf. Die VG Media, bis Mitte 2010 eine 50-prozentige RTL-Tochter, hatte eine Lizenzierung der Weitersendungsrechte an Save.TV verweigert. Nach Ansicht von Save.TV hat das Unternehmen die erforderlichen Rechte durch Hinterlegung erworben, da das Unternehmen bei der VG Media eine Pflicht zur vertraglichen Einräumung sieht. Save.TV geht nach eigenen Angaben inzwischen auch gerichtlich gegen die VG Media und in einem gesonderten Verfahren auch gegen RTL vor. Save.TV prüfe aktuell alle darüber hinaus verfügbaren Rechtsmittel, um auch in diesem Punkt schnellstmöglich eine endgültige Entscheidung zu erwirken.

"Nötigenfalls werden wir jedoch auch die vermutlich erforderlichen drei weiteren Jahre kämpfen, bis die Weitersendungsfrage final vor dem BGH geklärt ist", erklärte Save.TV zum Urteil. "Damit würde der Rechtsstreit um das Angebot eines Cloud-Videorekorders, der exakt die gleiche Funktionalität wie ein handelsüblicher Festplattenrekorder anbietet, insgesamt acht Jahre dauern." Die Politik müsse sich fragen lassen, wie unter solchen Voraussetzungen der Innovationsstandort Deutschland die "aktuell schon enormen Defizite" gegenüber Ländern wie den USA ausgleichen soll. (nij)