Verantwortlicher für Massenabmahnungen in Untersuchungshaft

Wegen Betrugsverdacht und Wiederholungsgefahr sitzt der Vorsitzende des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten" im Gefängnis.

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Von
  • Holger Bleich

Seit Oktober überzieht ein dubioser Verein Namens "Ehrlich währt am längsten" gewerbliche eBay-Händler mit Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Hunderte Empfänger solcher Abmahnungen zogen die Legitimation des Vereins in Zweifel und stellten jeweils Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug. Weil die deutsche "Zweigstelle" des Schweizer Vereins im Landkreis Oldenburg ansässig ist, nahm die dortige Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und informierte Peter W., den Hauptverantwortlichen des Vereins.

Als der Verein dennoch weiterhin Abmahnungen verschickte, reagierte die Staatsanwaltschaft mit dem Antrag eines Haftbefehls. Am 14. Dezember kam Peter W. in Untersuchungshaft, der Grund sei die offensichtliche Wiederholungsgefahr, teilte Staatsanwältin Frauke Wilken mit: "Wir gehen davon aus, dass die Verantwortlichen des Vereins die Berechtigung zur Forderung von Abmahngebühren lediglich vortäuschten, um die Abmahngebühren zu kassieren." Wann Peter W. wieder auf freien Fuß kommt, sei offen, bisher sei kein Haftprüfungsantrag gestellt worden.

Derweil erwirkte der Bundesverband Onlinehandel eine einstweilige Verfügung am Landgericht Oldenburg (Az. 12 O 3410/06). Darin werde es dem Verein verboten, "deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener angeblicher Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen." Die Verfügung sei Peter W. am 18. Dezember in die Justizvollzugsanstalt zugestellt worden.

Wie viele Abmahnungen der Verein bisher verschickt hat, ist unbekannt. Der Aktennummerierung zufolge könnten es mehr als 4000 sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem bisher ermittelten Schaden "im fünfstelligen Bereich". Für jede Rechtsbelehrung stellte der Verein eine "Kostenpauschale" von 146,16 Euro in Rechnung. Auf dem beigelegten Überweisungsträger gab er als Empfänger ein "Inkassounternehmen" an, das nicht existiert. (hob)