Kommission für Jugendmedienschutz rügt 47 Verstöße im TV und im Internet

Im vergangenen Quartal sahen die Medienwächter der KJM zehn Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im Internet.

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Von
  • dpa

47 Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im zweiten Quartal festgestellt, davon 10 im Internet. Über die Verstöße im Internet berichtet die KJM nach eigenen Angaben nur anonymisiert, weil die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten meist ungleich höher sei als die von Fernseh-Sendungen. Außerdem seien Online-Angebot nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online.

Drei Online-Angebote seien nach dem JMStV absolut unzulässig: Eines leugnet den Holocaust und macht volksverhetzende Inhalte zugänglich, eines zeigt Minderjährige in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung und eines verknüpft Sexualität und reale Gewalt. Vier Verstöße beziehen sich auf Angebote mit einfacher Pornografie; drei Angebote hätten unter anderem erotische Bilder und explizite Schilderungen sexueller Vorgänge unterhalb der Pornografieschwelle gebracht.

In 22 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Anhörung des Anbieters entfernt worden seien. In 64 Fällen beantragte die KJM von April bis Juni die Indizierung eines Online-Angebots bei der BPjM. Dabei ging es meistens um Internet-Angebote mit pornografischen Darstellungen. In weiteren 33 Fällen gab die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ab.

Im Bereich Fernsehen monierte die KJM die Live-Berichterstattung über ein Geiseldrama in der philippinischen Hauptstadt Manila im Nachrichtensender N24. Darin seien in Nahaufnahme die Leichen des Geiselnehmers und seiner Opfer gezeigt worden. Zuschauer unter 16 Jahren hätten noch nicht die Kompetenzen, um solch belastende Bilder zu verarbeiten. Damit widersprach die KJM der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die den Beitrag nicht beanstandet hatte.

Auch ProSieben geriet ins Visier der Kommission. Die Nachrichtensendung "Newstime" hatte um 18 Uhr über den preisgekrönten Spielfilm "Lebanon" berichtet, in dem es um den Libanon-Konflikt geht. Die Filmausschnitte waren verknüpft mit Bildern realer Kriegsereignisse. Diese Bilder könnten Kinder unter 12 Jahren nachhaltig beeinträchtigen, kritisierte die Kommission und verhängte ein Bußgeld von 7500 Euro.

Auch die Sendung "X-Diaries – love, sun, fun" von RTL II über feiernde Touristen missfiel den Jugendschützern. Sex und Alkoholkonsum würden aufdringlich dargestellt, ferner sei die Sprache derb-zotig. Die aktuellen Folgen seien aber von der FSF überprüft worden und daher jugendschutzrechtlich unproblematisch, erklärte die KJM. Ferner gab es Kritik an der Wrestlingshow "TNA Impact!" auf dem Abo-Sender Sky, an der Animationsserie "Stroker and Hoop" auf TNT Serie, an "The Hard Times of RJ Berger" (Viva) und an der Doku-Soap "Der Promi-Trödeltrupp" (RTL II). (anw)