Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen

Danach sollen digitale Abdrücke beider Zeigefinger ab dem 1. November 2007 als zweites biometrisches Merkmal auf dem Chip des elektronischen Reisepasses gespeichert werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes beschlossen, mit der die Speicherung von zwei Fingerabdrücken zusätzlich zum Lichtbild möglich wird. Die digitalen Abdrücke beider Zeigefinger werden ab dem 1. November 2007 als zweites biometrisches Merkmal auf dem Chip des elektronischen Reisepasses gespeichert. Außerdem regelt der Gesetzentwurf das Auslesen des Chips über die sogenannte Extended Access Control (EAC) und die Aufnahme der Biometrie in Kinderreisepässen. Künftig sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres von der biometrischen Datenerfassung befreit, bisher lag die Grenze beim 16. Lebensjahr.

In der Pressemitteilung zum durchgewinkten Gesetzesentwurf heißt es: "Die Daten sind gegen unberechtigten Zugriff gesichert und werden nirgendwo anders als im Chip des Passes gespeichert. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen durch die geplanten Änderungen keine Zusatzkosten; insbesondere ist keine Erhöhung der Passgebühr vorgesehen." Alle bislang ausgegebenen Pässe sollen im Rahmen ihrer Laufzeit gültig bleiben. Für elektronische Reisepässe, die schon ausgegeben sind und bei denen das digitale Passbild des Inhabers auf dem Chip gespeichert ist, sei kein Fingerabdruck-Update geplant.

Die neue Passgeneration, die im November 2007 kommen soll, wird von der Bundesregierung als "Weg zur Stärkung der Inneren Sicherheit" charakterisiert. Insbesondere solle verhindert werden, dass deutsche Reisepässe etwa durch Terroristen missbräuchlich genutzt werden. Gleichzeitig mit der Aufnahme der Fingerabdrücke in den Pass werden die Gesetze für die Pass-, Melde- und Polizeibehörden sowie für die Zollverwaltung geändert, damit sie biometrische Daten beim Passinhaber erheben und mit den im Pass gespeicherten Daten vergleichen können. Weiter reichende Konsequenzen hat das neue Passgesetz für Einreisende aus Ländern, die nicht zum Schengengebiet gehören und deren Daten bei der Einreise in einer Datei gespeichert werden: "Die aufenthaltsrechtliche Regelung geht noch einen Schritt weiter und sieht bei Drittstaatsangehörigen darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für den Abgleich der Lichtbilder und Fingerabdrücke mit zentralen Datenbeständen vor", heißt es in der Mitteilung.

Das bislang ungelöste gravierende Problem des Umgangs mit defekten elektronischen Reisepässen scheint vom neuen Gesetzentwurf nicht gelöst zu werden. Seit Beginn der Ausgabe der elektronischen Reisepässe im Jahre 2005 gilt die Regelung, dass der elektronische Pass seine Gültigkeit auch dann behält, wenn der Chip defekt ist. Die Regelung gilt vor dem Hintergrund, dass der durchschnittliche Bürger nicht erkennen kann, ob der Chip im Pass defekt ist. Solche Pässe müssen daher im Rahmen der erprobten visuellen Kontrolle von den Behörden akzeptiert werden. In der gerade erschienenen Dezemberausgabe der FIfF-Kommunikation macht der Jurist Gerrit Hornung in seinem Artikel "Ein Jahr neuer Reisepass – quo vadis Biometrie?" auf die problematische Natur dieser Regelung aufmerksam: "Wenn nämlich potenzielle Straftäter durch eine nicht erkennbare Zerstörung des Chips der biometrischen Kontrolle entgehen können, würden letztlich nur diejenigen kontrolliert, die ohnehin kein Sicherheitsrisiko darstellen."

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf betont Bundesinnenminister Schäuble (CDU) die Vorreiterrolle, die Deutschland ab 2007 wieder einmal übernehmen werde. Wie weit die Rolle geht, machen Nachrichten aus Großbritannien deutlich. Dort scheint man sich beim ePass auf die Aufnahme des Fotos und der Zeigefinger in den Pass-Chip geeinigt zu haben. Den ursprünglich gehegten Plan, auch Iris-Scans auf den Chips der Reisepässe unterzubringen, sind Medienberichten zufolge fallen gelassen worden. Auch der Zeitplan zur Ausgabe von ePässen wurde geändert. Sie sollen nun 2010 flächendeckend zum Einsatz kommen.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

(Detlef Borchers) / (pmz)