Britische Musikindustrie sieht Recht auf Privatkopie

Nach geltendem britischen Recht kommt eine Übertragung von CD-Musikdaten ohne Genehmigung in das MP3-Format einer Urheberrechtsverletzung gleich. Dies hält selbst der Chef des Interessenverbandes der britischen Musikindustrie für übertrieben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Chef des Interessenverbandes der britischen Musikindustrie, Peter Jamieson, hat sich bei einer Anhörung vor dem Komitee für Kultur, Medien und Sport im britischen Unterhaus dafür ausgesprochen, die in Großbritannien geltende Fünfzigjahresfrist für Urheberrechtsansprüche auf Musikaufnahmen auf 95 Jahre auszudehnen. "Britische Musik ist einer der wichtigsten Botschafter Großbritanniens", erklärte Jamieson. Versäume man es, die Schutzfrist auszudehnen, könne sich der Exportschlager Musik eines Tages zu einem Import-Artikel entwickeln und es würde kaum noch Geld aus dem Musikgeschäft in das Vereinigte Königreich zurückfließen.

Befragt zu der Tatsache, dass die von der UK-Musikindustrie praktizierte "All rights reserved"-Regelung impliziert, dass jede Übertragung von CD-Musikdaten etwa in das MP3-Format in Großbritannien einer Urheberrechtsverletzung gleich kommt, sagte Jamieson: "Wir denken, dass es an der Zeit ist, öffentlich klar zu stellen, dass es einen Unterschied zwischen der Kopie für den Eigengebrauch und der Weitergabe von CD-Kopien an andere Personen gibt". Während Letzteres von der British Phonographic Industry (BPI) auch weiterhin verfolgt werde, müssten Kunden, die Musik-CDs für private Zwecke kopieren und die Songs auf PCs oder MP3-Playern speichern, nicht damit rechnen, belangt zu werden.

Bei der Anhörung, die das Unterhaus-Komitee zum Thema "New Media and the Creative Industries" anberaumt hatte, forderte Jamieson zudem Apple auf, die iTunes-Software so zu ändern, dass sie kompatibel zu den Geräten anderer Hersteller ist. Zwar habe der kalifornische Computerhersteller viel zur Entwicklung des digitalen Musik-Download-Geschäfts beigetragen, die derzeitige Marktdominanz von Apple auf diesem Gebiet sei aber "nicht besonders gesund", sagte Jamieson. Das umstrittene russische Download-Portal AllofMP3.com will die BPI verklagen, weil das Web-Angebot nach britischem Recht illegal sei. Weder Künstler noch Platten-Labels würden Zahlungen von den Betreibern erhalten. (pmz)