Metro unterliegt erneut im Markenrechtsstreit

Die Handelsgruppe hatte gegen die Münchener Verkehrsgesellschaft geklagt, weil diese den Begriff "MetroBus" für schnelle Buslinien verwendet.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Handelsgruppe Metro hat vor dem Landgericht Hamburg erneut eine Niederlage bei der Durchsetzung von Markenrechten hinnehmen müssen. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) darf weiterhin den Begriff "Metro" als Bestandteil von Produktbezeichnungen verwenden. Um ihre Transportdienstleistungen in der Öffentlichkeit besser zu differenzieren, hatte die Stadtwerke-Tochter mit der Einführung eines neuen Busnetzes im Dezember insgesamt zehn Buslinien, die Münchner Stadtteile großräumig und auf direktem Weg miteinander verbinden, als so genannte "MetroBus"-Linien bezeichnet.

Die Metro Group sah darin jedoch eine Verletzung ihrer Firmen- und Markenrechte an der Bezeichnung "Metro" und klagte auf Unterlassung -- wie zuvor schon gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sowie die Hamburger Hochbahn und den Hamburger Verkehrsverbund (HVV), die "Metro" ebenfalls als Bestandteil von Produktnamen ("HVV MetroBus", "MetroBus") verwenden. Im Oktober 2004 entschied das Hamburger Landgericht allerdings, dass die Beklagten diese Zeichen nicht in einer Weise nutzen, die geeignet wäre, Verwechslungen mit der Marke "Metro" hervorzurufen, und wiesen die Klage ab.

Obwohl eine schriftliche Begründung des aktuellen Urteils (vom 27. Januar) noch aussteht, dürften die Richter auch diesmal argumentieren, dass der Verbraucher in der Bezeichnung "MetroBus" allein die Benennung einer bestimmten Buslinie sieht -- ähnlich wie bei "CityBus" oder "SchnellBus" -- und er ihn diesbezüglich nicht mit Marken der Klägerin verwechselt. Auch bei der Eingabe von entsprechenden Internet-Adressen werde niemand die Web-Seiten der Metro AG erwarten, insbesondere da diese keine Marke oder Firma "Metrobus" besitzt, befanden die Richter damals.

Die Metro Group sieht dies allerdings ganz anders und hat laut MVG inzwischen Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Oktober eingelegt. Ein Angebot der Verkehrsunternehmen, unter Einschaltung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine außergerichtliche Einigung für alle deutschen Verkehrsunternehmen herbeizuführen, habe die Metro Group abgelehnt. (pmz)