EU-Koordinator stellt sich gegen jahrelange Vorratsspeicherung von TK-Daten

Der Parlamentsberichterstatter Alexander Alvaro macht in seinem Positionspapier gravierende Mängel am Entwurf eines EU-Rahmenbeschlusses zur pauschalen Überwachung der Nutzer aus.

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Alexander Alvaro, Parlamentsberichterstatter zum umstrittenen Entwurf für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten im Telekommunikationsbereich, hat in dem ursprünglich von Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden eingebrachten Papier gravierende Mängel ausgemacht. In seinem Positionspapier zu dem EU-Vorstoß, das heise online vorliegt, stellt der FDP-Politiker zunächst in Frage, ob die ins Spiel gebrachte umfassende Maßnahme überhaupt in ihrer Gesamtheit als Beschluss des Rates ohne echtes Mitspracherecht des EU-Parlaments verabschiedet werden kann. Zudem vertritt er die Ansicht, dass die Initiative zur Pauschalüberwachung der Nutzer weit über das Ziel hinausschießt.

Laut des Vorschlags der fünf Mitgliedsstaaten, den diverse Ratspräsidentschaften bereits überarbeitet haben und der momentan gemäß eines Votums der EU-Justiz- und Innenminister weiter konkretisiert wird, sollen TK-Anbieter einen Großteil der elektronischen Kommunikation der rund 400 Millionen EU-Bürger für eine effektivere und stärker präventiv ausgerichtete Strafverfolgung ein bis drei Jahre lang vorhalten. Es geht laut den Ratspapieren um sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung aller Internet- und Telefondienste anfallen.

Schon rein verfahrenstechnisch glaubt Alvaro aber, dass die vom Rat gewählte Rechtsgrundlage der Verabschiedung des Beschlusses allein als Maßnahme im Bereich der Sicherheitspolitik nicht ausreicht. In dieser so genannten dritte Säule der EU hat das Parlament bislang nur ein Beratungsrecht. Alvaro geht demgegenüber davon aus, dass nur die Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit an sich vom Rat allein beschlossen werden kann. Die Festlegung von Fristen und die Art der zu speichernden Daten seien dagegen der ersten Unionssäule zuzurechnen, in der die Abgeordneten ein Mitentscheidungsrecht haben. So schlägt Alvaro vor, den Rahmenbeschluss in zwei Dokumente aufzuteilen und diese dann in den unterschiedlichen zuständigen Gremien mit den entsprechenden Befugnissen formal korrekt zu behandeln. Das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit klärt momentan der Rechtsausschuss des EU-Parlaments.

Ferner bezweifelt der liberale Jungpolitiker, ob die vorgeschlagene Maßnahme "geeignet" und "erforderlich" ist. "Bei dem zu speichernden Datenvolumen ist fraglich, ob eine zielführende Auswertung der Daten überhaupt möglich ist", schreibt er. Angesichts von "ungefähr vier Millionen Kilometern gefüllter Aktenordner", die allein im Netz eines großen Internetproviders anfallen würden, könnte "ein einmaliger Suchlauf bei einem Einsatz der vorhandenen Technik ohne zusätzliche Investitionen 50 bis 100 Jahre dauern". Auch mit vor diesem Hintergrund plädiert der Berichterstatter zunächst auf die Durchführung von Untersuchungen. Es gelte etwa zu prüfen, "in welchem Umfang Umgehungsmöglichkeiten für potentielle Straftäter bestehen, die Verfolgbarkeit von Daten leicht zu verhindern." Weiter kritisiert Alvaro, dass der Rat die finanziellen Auswirkungen des Rahmenbeschlusses auf die betroffenen Unternehmen nicht in Erwägung gezogen und keine Vorschläge für ein einheitliches "Entschädigungsregime" macht.

Als weitgehend nicht vereinbar betrachtet der Koordinator zudem die Vorratsdatenspeicherung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den garantierten Schutz personenbezogener Daten festschreibt. Er verweist dabei auch auf eine Stellungnahme der europäischen Artikel-29-Datenschutzgruppe, wonach sich in den angeforderten Daten "in zunehmendem Maße die Lebensführung der Nutzer widerspiegeln" würde. Derartige Formen der pauschalen heimlichen Überwachung habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zurückgewiesen. Dazu komme, dass der zur Debatte stehende Rahmenbeschluss mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung wohl nicht vereinbar sei.

"Darüber hinaus liefert der vorliegende Rahmenbeschluss keine Antworten auf essentielle rechtsstaatliche Fragen, wie die Beweislast im Falle einer nicht zutreffenden Analyse der Daten durch staatliche Behörden, die Informationspflicht gegenüber dem betroffenen Bürger im Falle einer unbegründeten Datenabfrage oder den Auskunftsanspruch des Bürgers bezüglich seiner gespeicherten Daten", erinnert Alvaro die Ratsmitglieder weiter an bislang von ihnen vergessene demokratische Spielregeln. Der tatsächliche Bedarf für die Vorratsdatenspeicherung sei zweifelhaft, da dieser nicht einmal von den sonst bei der Terrorismusbekämpfung so aktiven USA gesehen werde.

Abschließend empfiehlt Alvaro, Mängel der Strafverfolgung im Rahmen der alternativen und auch jenseits des Atlantiks praktizierten "anlassbezogenen Datenspeicherung" zu beseitigen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Fristen der Datenspeicherung sollten ferner "europaweit auf sechs Monate begrenzt werden". Der Umfang der zu archivierenden Daten sollte "nicht über das für Geschäftszwecke notwendige Maß" hinausgehen. Überdies drängt der Berichterstatter darauf, eine Datenschutzrichtlinie für die dritte Säule der Union zu entwickeln. (Stefan Krempl) / (thl)