US-Urteil bekräftigt Abhörpflicht für VOIP-Anbieter

Ein US-Berufungsgericht entschied: Internet-Telefonieanbieter müssen die Verbindungen abhörtauglich machen.

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Von
  • Gerald Himmelein

Ein dreiköpfiges Berufungsgericht hat bestätigt, dass Internet-Telefonieanbieter in den USA den Staatsbehörden eine Möglichkeit bieten müssen, die Gespräche abzuhören. Die Court Of Appeals des District of Columbia entschied mit einer Gegenstimme, dass das US-Recht für VOIP (Voice Over IP)-Anbieter ebenso gelte wie für normale Telefonanbieter. Betroffen sind unter anderem der Kabelgigant Comcast und der VOIP-Spezialist Vonage.

Die Konzerne hatten argumentiert, sie fielen nicht unter den "Communications Assistance for Law Enforcement Act" (Calea) von 1994, da dieser nur Telefongesellschaften beträfe. Richter David Sentelle hielt dagegen, dass Calea auch vorsehe, dass der Begriff des Telekommunikationsanbieters bei Bedarf erweitert werden könne. Dies sei im vorliegenden Fall angemessen. (ghi)