Mobilfunk-Flatrates: Verbraucherzentrale geht gegen Werbung vor

Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen halten viele Werbeversprechungen in Bezug auf mobile Internetflatrates nicht das, was sie versprechen: unbegrenzt viel Datenverkehr im schnellen HSPA-Netz. Deswegen wird jetzt geklagt.

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Von
  • Hannes A. Czerulla

Werbung für Flatrate-Internet-Tarife für Mobilgeräte verspricht oftmals unbegrenzte Datenübertragung bei hohen Übertragungsgeschwindigkeiten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun Anbieter von Smartphone-Tarifen wegen ihrer Werbeformulierungen abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt. Formulierungen wie "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen, solange Sie wollen" oder "Surfen Sie unbegrenzt im Internet" mussten daraufhin auf den Internetseiten und Werbeanzeigen der Anbieter geändert werden.

Die meisten Tarife zum mobilen Surfen drosseln die Transfergeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen auf etwa ein Hundertstel, zum Beispiel von HSDPA mit 7200 KBit/s auf GPRS mit 64 KBit/s. Eine Flatrate im eigentlichen Sinne bedeutet zwar nur, dass der Kunde unabhängig vom Datenvolumen, Gesprächsminuten oder SMS-Anzahl immer den gleichen vertraglich vereinbarten Betrag bezahlt, doch mittlerweile verbinden viele Kunden mit diesem Begriff auch eine unbeschränkte Geschwindigkeit. Mit diesem Missverständnis räumt die Verbraucherzentrale nur insofern auf, dass die Anbieter nicht mit einem unbeschränkten Internetzugang werben dürfen – die Drosselung an sich ist jedoch rechtens und darf auch weiterhin tief in den Fußnoten versteckt bleiben.

Zu den Beklagten gehören unter anderem die Mobilfunkanbieter wie Vodafone, Telekom und 1&1. Die drei Firmen solomo GmbH, Medion AG und Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten als einzige die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklä­rung und verhinderten somit eine Auseinandersetzung vor Gericht. In Zukunft plant die Verbraucherzentrale, auch gegen Formulierungen wie "UMTS-Flat" und die "Flat Komplett 3G" vorzugehen, da sie dem Verbraucher fälschlicherweise schnelles Internet ohne Volumenbegrenzung suggerieren. (hcz)