Werbung darf auch im Internet nicht grenzenlos sein

Webseiten finanzieren sich häufig durch Werbung. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, ein paar Spielregeln - analog zur "Offline-Welt" - gilt es allerdings einzuhalten.

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Von
  • Ute Roos

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin verbietet einem Betreiber kostenloser Online-Spiele, vor den aufgerufenen Spielen einen 20-sekündigen Werbefilm zu zeigen, der sich nicht abschalten lässt. Übertrieben, finden viele Juristen. Fakt ist jedoch, dass im Internet wie in der Offline-Welt strenge Vorgaben für Inhalt und Darstellung von Werbung gelten. Wesentlicher Grundsatz ist laut Telemediengesetz, dass "kommerzielle Kommunikationen (...) klar als solche erkennbar sein müssen". Dieses Gebot der eindeutigen Kennzeichnung und somit Trennung von werbenden und redaktionellen Inhalten schließt Schleichwerbung bei Internetauftritten jeder Art aus.

So muss etwa ein Werbelink grafisch von anderen Inhalten abgehoben und eindeutig als Werbung erkennbar sein. Das Platzieren von ungekennzeichneten Werbelinks oder Werbeinhalten in Blogs ist ebenfalls rechtswidrig, auch wenn sich in diesem Bereich vieles nicht beweisen lässt und sich hier einige Anbieter entsprechender Angebote tummeln. Blogger sowie Auftraggeber können juristischen Auseinandersetzungen ausgesetzt sein, denn es handelt sich um verbotene "getarnte Werbung". Die Masche "Links gegen Geld" ermöglicht auch eine Manipulation der Reihenfolge von Links in Suchmaschinen. Werden beispielsweise in Blogs viele Links gesetzt, die auf einen Artikel verweisen, steigt dessen Relevanz, und Google & Co. zeigen den Artikel weiter oben an. Enthält dieser Werbung und lässt sich das nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, kann ein Wettbewerber die juristische Keule schwingen.

Gegen geltendes Recht verstößt auch, wer Werbung als redaktionelle Artikel tarnt. Einseitig lobende Werbeaussagen sowie fehlende Erwähnungen von Konkurrenzprodukten sind hier Hinweise. Die rechtlichen Konsequenzen von Verstößen gegen die Grenzen der Onlinewerbung reichen von Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände bis hin zu Gerichtsverfahren, die in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind.

Weitere Einzelheiten zum geltenden Recht nebst aktuellen Urteilen finden sich im Artikel in iX 9/2011, die ab Donnerstag, dem 18. August im Einzelhandel oder ohne Versandkosten online bestellbar ist. (ur)