Anwaltverein kritisiert Überprüfung von Kreditkarten

Kreditkartenunternehmen hatten im Zuge einer Aktion der Strafverfolger gegen Kinderpornografie systematisch Millionen von Kreditkartendaten durchsucht. Der Deutsche Anwaltverein will die juristischen Folgen der neuen Fahndungspraxis genau überprüfen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erhob massive Bedenken gegen die Überprüfung der Kreditkartendaten, die die Strafverfolger bei dem spektakulären Schlag gegen die Kinderporno-Szene im Internet veranlasst hatten. DAV-Präsident Hartmut Kilger sagte laut dpa dem Reutlinger General-Anzeiger: "Die freiwillige Herausgabe derartiger Daten ist höchst bedenklich, denn im Grunde wird hier die Rasterfahndung einfach an Privatunternehmen outgesourct." Der DAV werde die juristischen Folgen der neuen Fahndungspraxis genau überprüfen.

Fahnder ließen bei den jüngsten Ermittlungserfolgen gegen deutsche Nutzer von Kinderpornografie im Internet systematisch die Daten von etwa 22 Millionen Kreditkarten durchsuchen. Die Banken hatten auf Bitten der Ermittler auf Basis ihrer Angaben die Transaktionsdaten durchsucht und Daten von Kreditkartenkunden zur Verfügung gestellt, die im Sommer 2006 eine bestimmte Summe auf ein verdächtiges Konto gezahlt hatten. Die Ermittler hatten sich auf die deutschen Kunden einer offenbar aus dem Ausland operierenden Website mit kinderpornografischem Material konzentriert. Für einen 20 Tage gültigen Zugang zu der Website mussten 79,99 US-Dollar (rund 60 Euro) per Kreditkarte bezahlt werden. Die Fahnder übermittelten bestimmte Daten von Kartentransaktionen an die 14 Kreditkarten-Serviceunternehmen in Deutschland und erhielten von diesen eine Trefferliste.

Nach Ansicht von Datenschützern ist diese Vorgehensweise aber weitgehend unbedenklich: Banken dürfen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Kreditkarten-Informationen von verdächtigen Personen in bestimmten Fällen an Staatsanwaltschaften weitergeben. Auch die Ermittler selbst betonten, bei ihren Maßnahmen habe es sich nicht um eine Rasterfahndung gehandelt. "Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", meinte dazu Thilo Weichert, Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein und Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD).

Siehe zur Aktion gegen Kinderpornografie im Internet und zur Überprüfung der Kreditkartendaten auch:

(jk)