EU-Datenschützer kritisieren Suchanfragenspeicherung bei Google

Mit der Bevorratung der Suchanfragen verletzt der Suchmaschinenspezialist möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze.

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  • dpa

Google ist wegen der Speicherung von Suchanfragen in das Visier von EU-Datenschützern geraten. Mit der Bevorratung der Suchanfragen verletzt der Suchmaschinenspezialist möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze. Eine Beratergruppe um die EU-Kommission habe entsprechende Bedenken in einem Brief an das Unternehmen geäußert, berichtet die Finanznachrichtenagentur Bloomberg heute. Google werde noch vor der nächsten Sitzung der Beratergruppe im Juni eine Stellungnahme abgeben, kündigte Peter Fleischer, Google-Datenschutz-Experte in Paris, an.

Google sehe sich verpflichtet, einen konstruktiven Dialog mit den Datenschützern zu führen, sagte Fleischer. Noch bis vor Kurzem speicherte das Unternehmen bei jeder Suche weltweit jeweils den vom Nutzer eingegebenen Suchbegriff und die IP-Adresse seines Computers auf unbestimmte Zeit. Dies sei vor allem aus Sicherheitsgründen geschehen, erläuterte das Unternehmen. Vor wenigen Wochen schränkte Google die Bevorratung auf anderthalb bis zwei Jahre ein. Dies sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber vermutlich nicht aus, sagte der Vorsitzende der Beratergruppe, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar.

Auch wenn Google derzeit im Rampenlicht steht, dürften solche Datenschutz-Bedenken mehrere große Unternehmen betreffen. So speichern auch Google-Konkurrenten wie Yahoo oder Microsoft die Daten ihrer Nutzer der Portale oder Suchmaschinen, um Nutzergruppen gezielt mit Werbeanzeigen bedienen zu können. Wie Bloomberg berichtet, seien bei den beiden Google-Konkurrenten allerdings noch keine entsprechenden Anfragen der Datenschützer eingetroffen. (dpa) / (anw)