Anbieten von eDonkey-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte ist rechtswidrig

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg, deren Begründung jetzt veröffentlicht wurde, stellt das Anbieten von Links zu Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material in der Tauschbörse eDonkey einen Verstoß dar.

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Von
  • Joerg Heidrich

In dem Verfahren, mit dem die Motion Picture Association of America mittels Einstweiliger Verfügung gegen das in der Schweiz gehostete Webangebot The-Realworld.de (TRW) vorging, wurden nun die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Danach entschied das Landgericht Hamburg in dem Beschluss vom 15. Juli 2005: Das Anbieten von "editierten" Links, die den Download von TV-Serien in der Internet-Tauschbörse eDonkey ermöglichen, stellt einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dar.

Der Antragsgegner des Verfahrens hatte eine Website betrieben, auf der ohne Einverständnis der Rechteinhaber Links auf die eDonkey-Downloads von diversen Fernsehserien wie etwa "Emergency Room", "Sopranos" oder "Alf" angeboten wurden. Gegen dieses Angebot steht den Rechteinhabern nach Ansicht der Hamburger Richter ein Unterlassungsanspruch nach § 97 UrhG zu. Diese allein hätten das Recht der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der geschützten Filmwerke.

Der Antragsgegner sei als Störer verantwortlich, denn er erleichtere als verantwortlicher Betreiber der Website den Zugriff auf die "Filmplagiate" nachhaltig. Gleiches gelte auch für den Betreiber des Servers, auf dem sich die Website befindet. Dieser sei einer Aufforderung der Rechteinhaber zur Sperrung der Website nicht nachgekommen und daher ebenfalls juristisch verantwortlich. Beide seien zudem der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg stellt eine der ersten Entscheidungen zu dieser Thematik dar. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 150.000 Euro festgesetzt. Ob gegen den Beschluss bereits Rechtsmittel eingelegt wurden, ist nicht bekannt. Auf seiner Website ruft der Betreiber noch zu Spenden auf, um in dem Rechtsstreit bestehen zu können. (Joerg Heidrich) / (jk)