AK Vorrat wirft Telecom-Unternehmen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung vor

Laut einem internen Dokument der Generalstaatsanwaltschaft München speichern deutsche TK-Anbieter Verkehrsdaten teilweise ein halbes Jahr lang. Die betroffenen Unternehmen halten ihre Speicherpraxis für rechtmäßig.

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Von
  • Johannes Haupt

Deutsche Telekommunikationsunternehmen speichern nach wie vor Verbindungsdaten über Zeiträume von bis zu einem halben Jahr. Die Praxis widerspreche einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, laut dem die Unternehmen Verbindungsdaten nur noch kurzzeitig zu Abrechnungszwecken speichern dürften, erklärte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen "Leitfaden zum Datenzugriff" (PDF-Datei) der Generalstaatsanwaltschaft München. Ein Sprecher der Behörde bestätigte heise online die Echtheit des Dokumentes. Wie das nur für den internen Gebrauch bestimmte Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangen konnte, konnte der Sprecher nicht erklären.

Der Leitfaden enthält eine Liste, der zufolge nahezu alle Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden mehrere Wochen oder sogar Monate speichern. BT, M-Net und Hansenet speichern demnach sämtliche Verbindungsdaten 180 Tage lang. Verkehrsdaten von E-Plus würden 90 Tage vorrätig gehalten. Dabei würden häufig auch die Verbindungsdaten der Anrufer und Bewegungsdaten gespeichert, die für Abrechnungszwecke nicht relevant sind, teilte der AK Vorrat mit.

Der AK Vorrat bezeichnete die Sammelpraxis der TK-Anbieter als "skandalös" und illegal. Sie könne sich für unbescholtene Bürger nachteilig auswirken, etwa wenn über die Speicherung von Bewegungsdaten Handybesitzer verfolgt werden, die sich nur zufällig in der Nähe eines Verdächtigen aufhielten.

Die Netzbetreiber wiesen die Vorwürfe zurück, rechtswidrig zu handeln. Ein E-Plus-Sprecher erklärte gegenüber heise online, "eine auch nur 'begrenzte' Vorratsdatenspeicherung im Sinne der durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Praxis findet nicht statt. Verkehrsdaten werden zweckgebunden und zeitlich befristet ausschließlich für die gesetzlich, zum Beispiel durch das Telekommunikationsgesetz, erlaubten Sachverhalte vorgehalten." Auch die Deutsche Telekom beteuerte in einer Stellungnahme gegenüber heise online, dem Grundsatz der Datensparsamkeit zu folgen. Mit ihrer Speicherpraxis schöpfe das Unternehmen die Möglichkeiten des Telekommunikationsgesetz nicht voll aus.

[Update]:
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar betonte laut dpa das Recht der Anbieter, Verbindungsdaten bis zu sechs Monate für Abrechnungszwecke zu speichern. "Nach meinen Erkenntnissen aus den Beratungen und Kontrollen halten sich die Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich an diese Vorgaben", teilte er mit. Welche Daten abrechnungsrelevant seien, werde von ihm kritisch hinterfragt. In Branchenkreisen wird allerdings auch eingeräumt, dass diese innerbetriebliche Speicherung einen Nebeneffekt haben kann: Müssen die Anbieter ihre Informationen auf richterlichen Beschluss für Ermittlungsbehörden öffnen, gehören auch diese Daten dazu. (jh)