Piratenpartei führt Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss fort

Das Landgericht Darmstadt hat festgestellt, dass bei der Beschlagnahmung zahlreicher Piraten-Server im Juni nicht alles mit rechten Dingen zuging. Der Durchsuchungsbeschluss sei in der Sache aber rechtens gewesen.

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Von
  • Johannes Haupt

Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung mehrerer Server der Piratenpartei im Juni dieses Jahres geht in die nächste Runde. Wie die Partei am Donnerstag mitteilte, hat das Landgericht Darmstadt bereits am 7. August den sehr allgemein gehaltenen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses gerügt (Az.: 25 Gs 1000 AR 200594/11). Der Beschluss wurde allerdings nicht wie von den Piraten gefordert aufgehoben, sondern lediglich nachträglich eingeschränkt. Darin sieht die Piratenpartei einen Verstoß gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine solche nachträgliche Anpassung nicht möglich ist.

Die Partei hat darum erneut Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht Darmstadt behandelt wird. In dem Schreiben, das heise online vorliegt, wirft die Partei den Behörden ein schlampiges und übereiltes Vorgehen vor. So habe es vor der Durchsuchung überhaupt keine Anfrage an den Bundesvorstand gegeben, die fraglichen Daten herauszugeben. Schon damit sei die Durchsuchung unrechtmäßig gewesen.

Zudem sei keine Eile geboten gewesen: Die Durchsuchung habe einzig das Ziel gehabt, die Verbindungsdaten (Logdateien) der Mitarbeiter an einem Textdokument zu ermitteln – der eigentliche Inhalt des Dokumentes sei ohnehin öffentlich einsehbar und den Behörden bereits bekannt gewesen. Die Logdateien hätten aus dem Internet nicht ohne weiteres gelöscht oder manipuliert werden können, und eine einfache Anfrage an den technischen Dienstleister hätte eine Sicherung der physischen Datenspeicher sicherstellen können. Die Daten wären somit problemlos unverändert in die Hände der Behörden gelangt, ohne dass es schwerwiegender Eingriffe in die Infrastruktur der Partei – unter anderem war die Website des Bundesverbandes mehrere Stunden nicht erreichbar – bedurft hätte.

Piratenanwalt Emanuel Schach erklärte im Gespräch mit heise online, die Partei strebe nach wie vor eine einwandfreie Feststellung an, dass der Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig sei. Daneben solle der Beschluss aufgehoben, beschlagnahmte physische Besitztümer der Piraten herausgegeben und gespeicherte Daten gelöscht werden. (jh)