Neue Runde im Prozess gegen Filesharer Tenenbaum

Ein Berufungsgericht hat im Verfahren von Sony gegen Joel Tenenbaum wegen des illegalen Verbreitens von 30 Liedern die ursprüngliche Strafe von 675 000 US-Dollar wieder in Kraft gesetzt.

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Von
  • Christian Kirsch

Im vergangenen Jahr freute sich Joel Tenenbaum über das Urteil des US-Bundesgerichts für Massachusetts: Es hatte die 2009 von einem Geschworenengericht für das Verbreiten von 30 Liedern über den Tauschdienst Kazaa festgesetzte Strafe von 675 000 US-Dollar auf ein Zehntel gesenkt.

Nach dem jetzt beendeten Berufungsverfahren, über das TorrentFreak berichtet, freut sich wieder der Prozessgegner Sony BMG Music Entertainment. Das Gericht hob die letzte Entscheidung auf und setzte die ursprüngliche Strafe wieder in Kraft. Zur Begründung führte es an, die Richterin habe sich seinerzeit nicht auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Strafzumessung beziehen dürfen.

Das Verfahren wurde nun erneut an die Vorinstanz verwiesen – sie habe die Möglichkeit, per "Remittitur" die möglicherweise übertrieben hohe Strafe zu reduzieren. Sony könne dann, wenn es damit nicht einverstanden sei, einen neuen Prozess verlangen.

Als Minimum sieht das Gesetz eine Strafe von 750 US-Dollar pro verbreitetem Song. 2009 setzte die Jury mit 22 500 Dollar das 30-Fache an. Das Verfahren gegen Tenenbaum dauert seit 2004 an. (ck)