Schwerer Stand für qualifizierte Signatur

Nach der Zustimmung des Bundesrats müssen digitale Rechnungen in Deutschland nicht mehr signiert werden. Industrievertreter sehen für die qualifizierte Signatur kaum Einsatzmöglichkeiten, und auch der Staat sucht Alternativen.

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Von
  • Christian Kirsch

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am Freitag das Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. Damit fiel in Deutschland der Zwang zur Signatur digitaler Rechnungen, der ursprünglich schon zum 1. Juli 2011 enden sollte. In Zukunft reicht dem Bundesfinanzministerium zufolge "bereits ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen [...], das die Zuordnung der Rechnung zur empfangenen Leistung ermöglicht".

Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes folgt die Bundesregierung einer Vorgabe der EU, die die Gleichstellung von Papier- und digitalen Rechnungen verlangt. Bislang war für die elektronischen Dokumente in Deutschland eine qualifizierte Signatur vorgeschrieben, deren Gültigkeit der Empfänger prüfen und dokumentieren musste.

Auf einer am selben Tag wie die Bundesratssitzung stattfindenden Veranstaltung von TeleTrusT e.V. und VOI zweifelten etliche Industrievertreter an der Rolle der qualifizierten Signatur. So berichtete Ulf Leichsenring von der Lufthansa Systems AS GmbH davon, dass unter anderem in den USA sehr laxe Regeln für das Signieren elektronischer Dokumente gelten. Nach seiner Erfahrung benötigten in deutschen Unternehmen höchstens zwei Prozent der Mitarbeiter überhaupt eine qualifizierte Signatur, in den meisten Fällen reiche eine fortgeschrittene aus. Ohnehin gelte für die meisten Verträge Formfreiheit, sodass die Beteiligten sich lediglich auf ein Verfahren einigen müssen.

In erster Linie betreffe das Thema Signatur Abläufe innerhalb und zwischen Unternehmen. Für Verbraucher sei die Technik weiterhin weder praktikabel noch gebe es sinnvolle Anwendungsfälle. Ähnlich scheint das inzwischen auch die Bundesregierung zu sehen: Auf dem 20. EDV-Gerichtstag präsentierte Tanja Laier, Referatsleiterin im Innenministerium, am vorigen Donnerstag Überlegungen, in Zukunft neben der qualifizierten Signatur auch De-Mail und das eID-Verfahren für die Sicherung der elektronischen Kommunikation zwischen Staat und Bürgern zu nutzen. (ck)