Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Online-Sportwetten

Die oberste deutsche Instanz hält das im geltenden Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Verbot von Sportwetten und Glücksspielen im Internet für vereinbar mit europäischem Recht. Unterdessen geht die Debatte um die Liberalisierung des Marktes weiter.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das im geltenden Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Verbot von Sportwetten und Glücksspielen im Internet am Mittwoch bestätigt. Das Verbot verstoße laut der Entscheidung des für Wettbewerbsfragen zuständigen 1. Zivilsenats nicht gegen europäisches Recht, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Das oberste deutsche Gericht urteilte in fünf Verfahren, die von staatlichen Lottogesellschaften gegen deutsche und ausländische Glücksspielanbieter angestrengt worden waren.

Dei beklagten Unternehmen hatten nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 ihre Wettangebote im Internet auch deutschen Teilnehmern zugänglich gemacht. Die Wettunternehmen waren von verschiedenen staatlichen Lottogesellschaften auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt – teils mit Erfolg: Nur zwei der fünf Klagen waren von den Gerichten in Wiesbaden und München abgewiesen worden.

Der BGH hält die Klagen für begründet. Auch eine im Jahr 1990 vor der Wiedervereinigung erlangte DDR-Lizenz berechtige nicht dazu, Glücksspielangebote zu betreiben, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch könnten sich die Beklagten nicht auf eine durch einen anderen Mitgliedstaat – etwa Gibraltar oder Malta - erteilte Erlaubnis berufen.

Das oberste Gericht stellt zwar fest, dass der Glücksspielstaatsvertrag mit dem Verbot den freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Union einschränkt. Die mit dem Verbot verfolgten Ziele wie Suchtbekämpfung, Jugendschutz und Betrugsvorbeugung könnten aber solche Beschränkungen rechtfertigen. Der Vertriebsweg Internet dürfe "wegen der größeren Gefahren" - der BGH nennt Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und dauernde Verfügbarkeit – stärker als herkömmliche Absatzwege eingeschränkt werden.

Der vom BGH-Urteil betroffene Glücksspielstaatsvertrag steht derzeit zur Novellierung durch die Bundesländer an, um das Glücksspielmonopol des Staates EU-konform auszugestalten. Dabei ist noch strittig, wie weit der Markt ab dem kommenden Jahr liberalisiert werden soll. Der Entwurf der Länder, der eine auf nur wenige Anbieter beschränkte Lizenzierung von nichtstaatlichen Anbietern vorsieht, stößt bei Experten und in Brüssel noch auf Kritik. Und nicht nur da: In Kiel ist die Landesregierung Schleswig-Holsteins aus dem Länderkanon ausgeschert und bringt ein liberales eigenes Gesetz durch – mit dem Segen der EU-Kommission.

Im Hinblick auf die anstehende Novellierung und die Marktöffnung in Schleswig misst der Anbieter bwin dem BGH-Urteil nur noch wenig Bedeutung bei. Das Urteil habe "keine Auswirkungen auf die neue Rechtslage ab 2012", sagte Deutschlandchef Jörg Wacker. Sein Unternehmen werde sich in Kiel um eine Lizenz bewerben. Dennoch will das Unternehmen das BGH-Urteil prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Insbesondere werde eine mögliche Verfassungsbeschwerde geprüft. (vbr)