Bundestag verabschiedet Telemediengesetz

Im Rahmen der Neuordnung des Medienrechts sollen "verschleierte" Spam-Mails einfacher bekämpft und Nutzerdaten etwa zur "Gefahrenabwehr" freigegeben werden. Bei der Providerhaftung wurde nicht nachgebessert.

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Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag am heutigen Donnerstag die umstrittenen Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) mit den Änderungsvorschlägen aus dem Wirtschaftsausschuss verabschiedet. Künftig soll so etwa die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich werden, wenn E-Mail-Werber bestimmte Informationspflichten verletzen, ihre Aussendungen also etwa nicht als Spam kenntlich machen oder den Absender "verschleiern". Ferner sieht das neue Telemediengesetz (TMG), das den Kern des ElGVG ausmacht, vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können. Bei den Regeln zur Providerhaftung wird andererseits entgegen den Forderungen der Wirtschaft nicht nachgebessert.

Mit dem Paragraphenwerk will der Gesetzgeber im Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) den föderalistischen Regulierungswust rund um neue Mediendienste lichten. Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die bislang unterschiedlich etwa im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder geregelt sind. Der Entwurf sieht dabei etwa vor, dass der herkömmliche Rundfunk, Live-Streaming oder Webcasting nicht zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht darunterfallen.

Vom TMG erfasst werden alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Dabei kann es sich etwa um Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail handeln. Experten kritisieren, dass eine trennscharfe Unterscheidung der einzelnen Bereiche schwierig ist und eine Anpassung an die sich momentan im europäischen Abstimmungsprozess befindende Novelle der Fernsehrichtlinie auf sich warten lasse. Politiker der großen Koalition legten aber Wert darauf, dass das Gesetz zeitgleich mit dem Rundfunk-Staatsvertrag am 1. März in Kraft treten kann. Sie räumten ein, dass bereits bald mit den Beratungen über eine TMG-Novelle zu beginnen sei. Dazu solle aber etwa noch eine EU-Studie zur EU-weiten Umsetzung der Haftungsregelungen abgewartet werden.

Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben. Diese Klausel bezieht sich auch auf die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sowie auf die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder".

Damit verankere die Koalition einen "Freibrief für die ermittelnden Behörden ohne richterliche Anordnung", monierte Ulla Lötzer von den Linken. Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, stieß ins gleiche Horn: Statt ein "Koppelungsverbot" gegen die Praxis zur Verknüpfung elektronischern Dienstleistungen an die Preisgabe persönlicher Informationen festzuschreiben, werde der Zugriff auf Nutzerdaten erleichtert. Bettin kritisierte zudem, dass die Koalition keine bundesweite Behörde benannt habe, an die sich Verbraucher bei Spambelästigungen wenden könnten. Zudem müsste jede unzulässige Werbemail unter den neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand fallen. Insgesamt wolle Schwarz-Rot die Welt des Internet weiter "ohne die Nutzer gestalten". Der Medienexperte der FDP, Hans-Joachim Otto, bezeichnete das Gesetz "jetzt schon als überholt und in Teilen obsolet". Dass der Reformbedarf bereits bei der Verabschiedung feststehe, "dient nicht der Rechtssicherheit und dem Vertrauen in die Gesetzgebungsarbeit". Schweren Herzens stimme man trotzdem zu, um bei der ausgemachten Novelle zu einer Zusammenarbeit über Parteigrenzen zu kommen.

Heftig protestiert der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco: "Statt endlich Rechtssicherheit in Fragen der Haftung und der Abgrenzung zu bekommen, werden den Unternehmen neue Pflichten zur Auskunftserteilung auferlegt, die sie allmählich zu Hilfspolizisten für jedermann machen", beklagt Vorstand Oliver Süme. Damit seien Anbieter von Online-Angeboten auf dem deutschen Markt klar im Nachteil. Der Bundestag verpasse erneut die Chance, einen fortschrittlichen Rechtsrahmen für das Internet zu schaffen und eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Süme vermisst im TMG ein klares Zeichen gegen die zunehmende Tendenz in der Rechtsprechung, "Geist und Buchstaben der E-Commerce-Richtlinie aus Brüssel zu missachten". "Die Gerichte erlegen vielen Betreibern von Foren, Internet-Auktionen, aber zunehmend auch von Suchmaschinen immer weitergehende Pflichten zur Prüfung der Inhalte von Dritten und zur Überwachung ihrer Nutzer auf", meint der Verbandsvertreter. "Setzt sich diese Praxis weiter durch, könnte dies das Aus für viele derartige Angebote in ihrer bisherigen Form bedeuten."

Siehe zum Telemediengesetz auch:

(Stefan Krempl) / (anw)