Staatstrojaner: Justizministerin denkt über strengere Gesetze nach

Mit Bezug auf den Staatstrojaner sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute in einem Radiointerview, sie schließe einen besseren Schutz der Privatsphäre durch strengere Gesetze nicht aus.

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  • dpa

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt im Zusammenhang mit dem Einsatz von Spionage-Software über schärfere Gesetze zum Schutz der Privatsphäre nach. "Ich schließe ja überhaupt nicht aus, dass wir nach Aufklärung des Sachverhaltes insgesamt ein Gesetz zum besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung dann auch auf den Weg bringen", sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende am heutigen Sonntag im Deutschlandfunk.

Ein Trojaner, der eingesetzt werde, um eine Kommunikation über das Internet abzuhören, "darf nicht mehr können als auch allein laufende Telekommunikationsüberwachung", forderte die Justizministerin. Dies müsste nach ihrer Ansicht gegebenenfalls auch einschränkend in alle betreffenden Gesetze geschrieben werden, wie die Strafprozessordnung, das Bundeskriminalamtsgesetz, das Verfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz oder das Zollfahndungsdienstegesetz. Es "bietet sich ja vielleicht an, auch hier ein Artikelgesetz zu machen zum besseren Schutz des Kernbereichs", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, fordert klare Regeln für den Einsatz von Spähsoftware zur Überwachung von Internet-Telefonaten oder Online-Chats (Quellen-TKÜ). Derzeit gebe es für die Strafverfolgung mittels Quellen-TKÜ keine gesetzliche Grundlage, sagte Papier der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. "Ich halte es für sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber dies in der Strafprozessordnung explizit regelt." Nach Einschätzung des Juristen geht der Einsatz von Trojanern "weit über eine herkömmliche Telefonüberwachung hinaus".

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(dwi)