Das Urheberrecht im Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Fortschritt

Politiker und Juristen haben auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung in Köln über die Herausforderungen für ein neues Urheberrecht diskutiert.

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Von
  • Torsten Kleinz

Auf dem Symposium "Urheberrecht und Verfassung" der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung am Donnerstag in Köln hat CDU/CSU-Fraktionsvize Günter Krings eine Neuausrichtung des Urheberrechts auf die Interessen der Nutzer strikt abgelehnt. "Im Großen und Ganzen haben wir ein faires Urheberrecht", betonte Krings auf der Veranstaltung in der Fachhochschule Köln. Ein stark liberalisiertes Urheberrecht verglich Krings mit der Deregulierung der Finanzmärkte. "Wohin das führt, haben wir gesehen".

Dabei sprach sich der Unionsvertreter gegen die Pläne der Piratenpartei aus, private Nutzung von Kopien freizugeben. Da das Urheberrecht Ausdruck der Grundrechte auf Eigentum, dem Persönlichkeitsrecht und der Gleichheit vor dem Gesetz sei, könne der Gesetzgeber die Schutzrechte aus dem Urheberrecht nicht abschaffen. Stattdessen plädierte er dafür, ein einheitliches Gesetzbuch für die verschiedenen Formen geistigen Eigentums zu schaffen und so Ungleichgewichte zwischen Urheber-, Patent- und Markenrecht zu beseitigen.

Auch Verfassungsrichter Andreas Paulus betonte die Verankerung des Urheberrechts im Grundgesetz. "Auch wenn der Begriff des 'geistiges Eigentums' in Deutschland immer umstritten geblieben ist, ist seit langer Zeit unumstritten, dass das Urheberrecht unter Artikel 14 Absatz 1 fällt." Weitreichender noch seien die Vorgaben durch das Europarecht. Bei den Plänen zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseprodukte müsse die Frage gestellt werden, inwieweit die Verleger eigenes geistiges Eigentum einbringen.

Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), sieht zwar juristische Herausforderungen durch die Verbreitung des Internets, aber die gingen immer mit technischen Neuerungen einher. So habe der Bundesgerichtshof in den 60er Jahren bei der Einführung von Tonband-Geräten die Hersteller als Mithelfer strafbarer Urheberrechtsverletzungen gesehen – diese Entscheidung führte dann zur Freigabe der Privatkopien und Urheberrechtsabgaben auf Geräte.

Auch heute spürten die Richter am BGH den Druck, die Rechtsprechung an die gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen: "Man kann nicht völlig darüber hinweggehen, dass wir heute das Internet mit allen Möglichkeiten nutzen", sagte Bornkamm. Vor diesem Hintergrund seien auch die Entscheidungen des BGH zur Google-Bildersuche zu sehen. Bei einer strengen urheberrechtliche Betrachtung, hätte den Fall zu Ungunsten von Google ausgehen müssen, da das Unternehmen keine Zustimmung der Urheber einhole. In solchen Fragen müsse der Bundesgerichtshof oft vor dem Gesetzgeber entscheiden.

In Sachen Weiternutzung von Inhalten zeigten sich bei der Podiumsdiskussion deutliche Meinungsverschiedenheiten. Till Kreutzer vom Portal Irights.info plädierte dafür, die kreative Weiternutzung von Inhalten stark zu vereinfachen. Um die Remix-Kultur zu fördern, solle der Gesetzgeber eine neue Richtung einschlagen und der Tatsache Rechnung tragen, dass alle kreative Arbeit auf vorangegenagenen Arbeiten aufbaue. "Wir stehen alle auf den Schulter von Giganten."

Bei Krings fand Kreutzer dabei aber keine Zustimmung. Der weitaus größte Teil der Werkübernahmen im Internet seien nur tumbe Kopien, erklärte der CDU-Politiker. Zudem erlaube das heutige Urheberrecht bereits die kreative Auseinandersetzung mit bestehendem Material. Das Grundgesetz sehe zwar eine Informationsfreiheit vor, doch eine Kostenfreiheit sei damit nicht automatisch verbunden. Als Irrweg bezeichnete Krings die Umsetzung der Intranetklausel, die es Bildunsgseinrichtungen erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Lehrmaterial im Intranet zu verbreiten. Dass bis heute den Verlagen keine Entschädigungen für diese Nutzungen bezahlt würden, sei ein Skandal. (vbr)