Megaupload legt Copyright-Rechtsstreit mit Vergleich bei

Der Sharehoster Megaupload hat sich mit dem Gründer des US-Erotikmagazins Perfect 10 auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ein US-Gericht die Klage nicht abweisen wollte. Die Klage richtete sich auch gegen den Deutschen Kim Schmitz.

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Von
  • Torsten Kleinz

Gute Nachrichten für Kimble: Der Sharehoster Megaupload hat sich US-Medienberichten zufolge mit dem Betreiber des Erotikportals Perfect 10 auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist die Klage gegen Megaupload und den deutschen Unternehmer Kim "Kimble" Schmitz hinfällig. Der Gründer von Perfect 10 war zuvor mit Urheberrechtsklagen gegen andere Internetanbieter mehrfach vor Gericht abgeblitzt. Bei Megaupload wertete die zuständige Richterin aber die Indizien gegen Hoster als schwerwiegend genug, um die Klage zuzulassen.

Das offiziell in Hongkong ansässige Unternehmen betreibt mehrere Filehosting-Plattformen, auf denen TV-Serien, Filme, Musik und auch Pornos verbreitet werden. Wer unbegrenzt auf die Plattformen zugreifen will, muss Abogebühren bezahlen.

Über die Einzelheiten des Vergleichs geben weder Megaupload noch der Kläger Auskunft. Nach einem Bericht des Branchendienstes AVN soll Perfect 10 zugesagt haben, nicht gegen Urheberrechtsverletzungen bei Megaupload vorzugehen und auch nicht den Safe-Harbor-Status der Plattformen anzugreifen. Sollte Megaupload diesen Status verlieren, könnte die Firma in den USA für jede Urheberrechtsverletzung auf ihren Servern haftbar gemacht werden. Megaupload steht auch auf einer Liste von Plattformen, gegen die mehrere Urheberrechts-Organisationen Ende Oktober Beschwerde bei dem US-Handelsbeauftragten eingereicht haben.

Besonders brisant an dem aktuellen Fall war für Kim Schmitz, dass er diesmal persönlich verklagt worden war. Bisher hatte das Unternehmen eine führende Rolle des Deutschen stets bestritten. Journalisten des Magazins "Investigate" war es jedoch gelungen, die Spur zu dem sich jetzt "Kim Dotcom" nennenden Deutschen zurückzuverfolgen. Schmitz war mit seinem großspurigen Auftreten zu New Economy-Zeiten zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. 2003 hatte er Deutschland verlassen und war vor Kurzem wieder in Neuseeland aufgetaucht. Doch die neuseeländischen Behörden zeigen sich gegenüber dem 37-Jährigen misstrauisch. Im September wurde ihm die Genehmigung zum Erwerb eines Luxus-Anwesens verweigert, da er charakterlich nicht geeignet sei. (vbr)