Studie: Patenttrolle vernichten jährlich Milliarden

Eine Gruppe von Wissenschaftlern der Universtität Boston will ermittelt haben, dass durch Prozesse von Patentverwertern in den vergangenen 20 Jahren 500 Milliarden US-Dollar vernichtet wurden – davon über 320 Milliarden seit 2006.

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Von
  • Christian Kirsch

In einer Studie (PDF) haben drei Forscher der Universität von Boston die wirtschaftlichen Folgen von Patentklagen in den USA untersucht. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die von "Patenttrollen" angestrengten Prozesse alleine in den vergangenen vier Jahren Werte von mehr als 80 Milliarden US-Dollar vernichtet hätten. Als Patenttrolle werden Unternehmen bezeichnet, die keine Produkte herstellen, sondern lediglich geistiges Eigentum in Form von Patenten besitzen.

Grundsätzlich könnten Patentverwerter durchaus eine sinnvolle Funktion erfüllen, heißt es in der Studie, etwa indem sie das Lizenzgeschäft für kleinere Betriebe übernehmen. Allerdings wirke sich die Tätigkeit von Patenttrollen inzwischen negativ aus: Die Unternehmen kauften vor allem unklar formulierte Schutzschriften auf und verklagten damit Technologiefirmen. Der Studie zufolge haben Patentverwerter im Jahr 2010 in den USA 2600 Prozesse angestrengt, mehr als fünfmal soviel wie 2004.

Für die Prozesse ausgegebenes Geld fehlen den beklagten Unternehmen wiederum für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Um die Auswirkungen auf die Beklagten zu ermitteln, betrachteten die Wissenschaftler deren Aktienkurs jeweils in den Tagen nach Klageerhebung. Bereinigt um allgemeine Marktbewegungen hätten die Prozesse zwischen 1990 bis 2010 eine um 500 Milliarden US-Dollar niedrigere Marktkapitalisierung ergeben.

Trotz dieser Wertvernichtung müssten Patentklagen nicht zwangsläufig der Gesellschaft insgesamt schaden: Es könne sich schlicht um eine Umverteilung handeln, und möglicherweise förderten die Prozesse zudem die Innovationsbereitschaft der Patenteigner. Die Bilanzen von Patenttrollen lieferten jedoch keine Anhaltspunkte dafür, denn letztlich erhielten sie wesentlich weniger als den Wertverlust des Beklagten gezahlt. Nur ein geringer Teil dieser für Schadensersatz und Urheberrechtsverletzungen gezahlten Beträge erreiche die eigentlichen Erfinder. (ck)