Verbraucherzentrale mahnt Electronic Arts ab

Dem Spielehersteller steht juristischer Ärger ins Haus. Der vzbv verlangt eine Anpassung der Battlefield-3-Verpackung und des Lizenzvertrages von Origin, ansonsten wollen die Verbraucherschützer vor Gericht ziehen.

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Von
  • Johannes Haupt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Electronic Arts abgemahnt. Bemängelt wird eine unzureichende Informationspolitik des Unternehmens im Zusammenhang mit dem EA-Titel Battlefield 3, für dessen Nutzung die Zusatzsoftware Origin installiert sein muss. Zur Kontrolle des Kopierschutzes haben Spieler zudem eine Online-Verbindung mit dem Lizenz-Server von Electronic Arts herzustellen.

Der vzbv kritisiert, der Hinweis auf diesen Online-Zwang erfolge viel zu unauffällig, nämlich im Kleingedruckten auf der Verpackungsrückseite. Dabei handele es sich aber um ein wesentliches Merkmal, immerhin seien Spieler damit auch abhängig von der Verfügbarkeit der Lizenz-Server. Der "Worst Case" trat bereits bei Konkurrent Ubisoft auf: Spieler von "Assassin's Creed 2" saßen im März 2010 nahezu einen vollen Tag vor schwarzen Bildschirmen, weil die DRM-Server des Unternehmens dem Ansturm nicht gewachsen waren.

Verbraucherschützer gehen gegen Electronic Arts vor

(Bild: EA (Battlefield 3))

Weiterhin bemängelt der vzbv den Origin-Lizenzvertrag, der in weiten Teilen schwammig formuliert sei. Was die Software genau macht und was mit den zu Electronic Arts übertragenen Nutzerdaten passiert, gehe aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht hervor. Die Abmahnung richtet sich explizit gegen die überarbeiteten EULA, die Electronic Arts als Reaktion auf erste Nutzerproteste veröffentlicht hat. Ein EA-Sprecher wollte sich gegenüber heise online nicht zur Abmahnung äußern und verwies auf einen c't-Artikel, gemäß dem Origin die Festplatte momentan nicht nach Raubkopien anderer EA-Titel durchsucht.

Die Abmahnung ging Electronic Arts in der vergangenen Woche zu. Sollte der Spielehersteller nicht die Unterlassungserklärung unterzeichnen und Verpackung und EULA verbraucherfreundlicher gestalten, werde der vzbv "auf jeden Fall" vor Gericht gehen, erklärte eine Sprecherin des Verbandes im Gespräch mit heise online. "Es handelt sich für uns um ein ganz wichtiges Verfahren, weil ein Trend zu verzeichnen ist." Spieleunternehmen gängelten und durchleuchteten ihre Kunden zunehmend, und zwar ausgerechnet jene ehrlichen Konsumenten, die in den Laden gehen und 60 Euro für ein Spiel ausgeben. Im Fall Battlefield 3 räume sich Electronic Arts weitgehende Rechte ein und hole sich offensichtlich viel mehr Daten, als sie zur Überprüfung der Lizenz eigentlich bräuchten – das Argument der Verfolgung von Raubkopierern wirke vorgeschoben. "Wenn EA nicht vorhat, mehr mit den Daten zu machen, können sie die Unterlassungserklärung problemlos unterschreiben." (jh)